SchulverwaltungDie Regierung hat in ihrem Vorschlag für die Bildungsreform im österreichischen Schulwesen Einsparungsmöglichkeiten von sechs Millionen Euro ausgemacht. Sehr bescheiden.

Ich habe mir mit meiner Kollegin Gabi Moser die Rechnungshofberichte der letzten Jahre angeschaut. Allein zum Schulbereich hat der RH über 200 (!) Berichte verfasst und ein deutlich höheres Einsparungsvolumen ausgemacht – jedenfalls in einem niedrigen dreistelligen Millionenbereich. Wir haben das in einem kurzen Papier zusammengefasst (Schulreformen im Spiegel von Berichten des Rechnungshofes_Dez_2015). Zur Umsetzung braucht es allerdings den politischen Willen und Durchsetzungsvermögen.

Einige Beispiele für Fehlentwicklungen und möglichen Einsparungen:

  • Fachpersonal für Verwaltungsaufgaben (IT-Betreuung, Kustodiate, Bibliothek, …): 13 Millionen
  • Verwaltungsaufwand für das Bundeslehrkräfte ist in Oberösterreich rund 20 Prozent höher als in Tirol (247 € zu 206 €).
  • Für die Besoldungsabwicklung verrechnet Oberösterreich dem Bund 117,72 €, das Bundesrechnungszentrum 44,16 €.
  • Stellenplanüberschreitung durch die Länder kosten dem Bund jährlich über 30 Millionen, weil der Bund pro Lehrkraft bis zu 20.500 € mehr aufwenden muss, als er von den Ländern rückvergütet bekommt.
  • Das Pensionsantrittsalter der Landeslehrkräfte ist mit 59,6 Jahren deutlich geringer als jenes der Bundeslehrkräfte (61,2 Jahre).
  • Der Repräsentationsaufwand der Amtsführenden PräsidentInnen ist sehr unterschiedlich, in Oberösterreich beispielsweise dreieinhalb mal höher als in Tirol.

In den kommenden Monaten wollen wir daher in den Verhandlungen mit der Regierung eine klare und einfache Verwaltungsstruktur erreichen. Sie umfasst drei Stufen:

  1. Der Bund ist zuständig für Schulgesetzgebung und Schulorganisation sowie Schulbudgets und Qualitätssicherung.
  2. In den Bundesländern entstehen Bildungsdirektionen als Bundesbehörden, die für die Steuerung, das Controlling und die Ressourcenverwaltung zuständig sind. Ihnen obliegen bspw. flächendeckende Schulstandortkonzepte, die Grundausstattung der Schulen, die Gewährleistung der Grundversorgung mit Unterricht unter Wahrung der Wahlmöglichkeit für SchülerInnen bzw. Eltern, die Bestellung der Schulleitung nach einheitlichem Auswahlverfahren usw.
  3. Die Schulen/Schulverbünde erhalten im Zuge der Schulautonomie die gesamte Verantwortung für die Organisation und Durchführung des Unterrichts, die Personalauswahl (bei Beachtung objektiver Aufnahmekriterien) und die Personalsteuerung (Vorgesetztenstatus in Bezug auf Lehrkräfte und sonstiges Personal, z. B. Schulwarte), die Unterrichtsgestaltung unter Beachtung der Bildungsziele, Verfügbarkeit über finanzielle Ressourcen usw.

Das jetzige Inspektionssystem soll ersetzt werden durch eine weisungsunabhängige Schulinspektion. Sie ist zuständig für die Überprüfung der schulischen Qualität und die interne Qualitätsentwicklung.