Ist Korruption ein Kavaliersdelikt? Natürlich nicht – außer es handelt sich um PolitikerInnen. Im Nationalrat haben wir vor einem halben Jahr ein Gesetz beschlossen, das auch das „Anfüttern“ von Personen (also Einladungen zum Essen, zu Sport- und Kulturveranstaltungen etc.) unter Strafe stellt. Das Gesetz gilt für alle – außer uns selbst! SPÖVP wollten dieses Privileg für Abgeordnete nicht beseitigen. Bürgermeister, Minister, ausländische Abgeordnete oder EU-Abgeordnete sind sehr wohl betroffen – für sie alle gilt das umfassende Korruptionsstrafrecht, nur für österreichische ParlamenatarierInnen gilt es nicht. Allerdings ist bereits eine Lockerung geplant. Künftig sollen also wieder Rüstungsfirmen hohe Beamte auf ein „VIP-Wochenende“ einladen können.

Unser Justizsprecher Albert Steinhauser hat das in mehreren Redebeiträgen völlig zurecht bekrittelt und geht jetzt auf seiner Homepage genauer auf die Problematik ein: Kavaliersdelikt Abgeordnetenkorruption!

Lediglich der Stimmenkauf wurde unter Strafe gestellt. Das sei lächerlich, weil jeder weiß, dass das zahnlos ist und in der Realität anders läuft. Albert kündigt einen Antrag auf umfassende Strafbarkeit von „Abgeordnetenkorruption“ im Justizausschuss an, denn Österreich ist mit den geltenden Bestimmungen weiter bei der Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption säumig. Wenn der Antrag abgelehnt wird, bleibt eine Woche Zeit, um bis zur entscheidenden Parlamentssitzung die Öffentlichkeit zu mobilisieren.

Die Ursachen sind klar: SPÖVP fürchten Korruptionsstrafbestimmungen in der Politik und Transparenz bei Parteienspenden wie der Teufel das Weihwasser. Warum wohl!

Und eines nicht vergessen: