Der Kampf gegen die Verunglimpfung von Überlebenden des Konzentrationslagers Mauthausen („Landplage“, „Horde“, „Massenmörder“, …) durch die rechtsextreme „Aula“ scheint durch das gestern veröffentlichte Urteil Obersten Gerichtshof (OGH) endgültig gewonnen zu sein.

Auf diesem Blog kann diese fast unendliche Geschichte nachgelesen werden, beginnend im Februar 2016 („Aula-Affäre: Justizministerium top – Rechtsschutzbeauftragter flop?“) und in der Folge einer Vielzahl weiterer Beiträge. (Für Interessierte: In die Suchfunktion einfach „Aula“ eingeben.)

„Aula“ hin, „Aula“ her. Und auch ihre Verstrickung mit der FPÖ soll hier nicht weiter thematisiert werde; die wurde auf diesem Blog aber ebenfalls mehrfach dokumentiert. Das gilt auch für den angeblich so regierungsfähigen Norbert Hofer (Norbert Hofer: mit der Aula „auf Du und Du“).

Dass die „Aula“ als rechtsextrem einzustufen und nichts anderes zu erwarten war, ist eine Tatsache. Das größere Problem war der Umgang der Justiz mit diesem Skandal. Es begann damit, dass eine von mir eingebrachte Anzeige im Jahr 2015 von der Staatsanwaltschaft Graz eingestellt worden war: Die Begründung sorgte international für Entsetzen, weil darin festgehalten wurde, dass sich die Bevölkerung 1945 durch die befreiten KZ-Häftlinge zurecht „belästigt“ gefühlt habe.

Insgesamt gab es zwei medienrechtliche Entscheidungen, die nun vom  als „rechtsfehlerhaft“ zurückgewiesen wurden. Jetzt stellt der OGH klipp und klar fest, dass das Landesgericht und das Oberlandesgericht in Graz das „Gesetz in vielfacher Weise verletzt“ haben.

Ein von zehn Überlebenden angestrengtes zivilrechtliches Verfahren wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung sowie auf Unterlassung hatte die Gruppe inzwischen gewonnen. Ich durfte damals in meiner Funktion als vergangenheitspolitischer Sprecher der Grünen diese Gruppe unterstützen und hatte in Maria Windhager die perfekte Rechtsanwältin, die mit großer Hartnäckigkeit an der Sache drangeblieben ist. Meine damalige Mitarbeiterin Andrea Stangl, eine studierte Historikerin, hat diese Causa mit unglaublichem Engagement weitergetrieben, Überlebende kontaktiert und sie zur Klage motiviert, Beweise gesammelt etc.

Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack. Die Grazer Fehlurteile können auch durch den Spruch des OGH nicht revidiert werden, weil das österreichische Strafrecht ein Schlechterstellungsverbot kennt. Das bedeutet in diesem Fall: Da die „Aula“ in Graz rechtskräftig freigesprochen wurde, kann sie nicht im Nachgang verurteilt werden.

Aber die Tatsache, dass Österreich im Jahr 2019 in dieser Causa vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verurteilt wurde, weil die Republik die Diffamierten − als Kläger trat der inzwischen verstorbene Aba Lewit auf − nicht vor der Verleumdung durch die Aula geschützt hat, müsste einen Nachdenkprozess einleiten.

„Alles gut“? Noch lange nicht!