innenausschuss_asylHeute war die Novelle zum Asylrecht im Innenausschuss (Foto). Gestern habe ich dazu aus Schruns ein sehr nettes Mail bekommen: „Tun wir uns doch diese Schande nicht an! Wir sind kein Notstandsland, aber solche Politik schafft einen humanitären und menschenrechtlichen Notstand. (…) Wir wollen uns für unser Land und unsere Regierung nicht schämen müssen.“

Was ist der Kern der Novelle?
Das Asylrecht gilt künftig nur für drei Jahre: Wie Integration gelingen soll, wenn das Aufenthaltsrecht derart beschränkt wird, ist nicht nur mir ein Rätsel. Der Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte (und somit nicht abschiebbaren Personen) wird erheblich erschwert: Wie das mit „christlichen“ Grundsätzen vereinbar ist, wird die „Familienpartei“ ÖVP zu erklären haben und wie es mit den proklamierten „solidarischen“ Grundsätzen vereinbar ist, wird die SPÖ wohl nur schwer beantworten können.

Österreich soll per „Sonderbestimmung“ das Recht bekommen, mittels einer Verordnung vielen Flüchtlingen in Österreich ein Asylverfahren zu verwehren. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR, MenschenrechtsexpertInnen und NGOs sind sich einig: Österreich setzt zentrale Bestimmungen des internationalen Asylrechts außer Kraft, wonach jeder Asylantrag in ein Verfahren münden muss.

SPÖ und ÖVP treiben somit die Orbanisierung Österreichs voran. Der Preis dafür wird hoch sein, für jene, die flüchten müssen und kein Anrecht mehr auf Schutz haben und für uns ÖsterreicherInnen auch selbst, denn eine Gesellschaft, die genau jene Kernwerte außer Kraft setzt, die aus gutem Grund nach dem Nationalsozialismus und dem Zweiten Weltkrieg etabliert wurden, ebnet den Weg in die soziale Verrohung. Und die wird sich irgendwann auch nach innen richten.