Das entwickelt sich langsam zu einer unendlichen Geschichte. Der skandalöse Artikel des freiheitlichen Magazins „Aula“ über „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ hat ja zu einer zivilrechtlichen Klage und einer Verurteilung der Medieninhaber bzw. des Autors Fred Duswald geführt („Aula“ zum Widerruf und zur Übernahme der Verfahrenskosten gezwungen).

Ungeheuerlich ist allerdings das Urteil des OLG Graz im medienrechtlichen Verfahren, in dem aus Fristgründen ein zweiter ähnlicher Artikel geklagt wurde. „Der Standard“ berichtet ausführlich über diesen Skandal.

Dabei geht es um die Wiederholung und teilweise sogar Verschärfung der infamen Lügen. Das OLG Graz meint nun, dabei handle es sich lediglich um eine wörtliche Wiedergabe der ursprünglichen Behauptungen und keinen „eigenen Bedeutungsgehalt“. Mit anderen Worten: Es sei nur eine „Berichterstattung“ über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der StA Graz, die Wiederholung der Unterstellungen sei daher für das Verständnis des Lesers sogar erforderlich. Der „Sinngehalt“ werde demnach nicht „aktualisiert“. Die vom OLG durchaus konstatierte „Häme“ im Artikel sei „ausschließlich gegen das von Harald Walser als strafwürdig empfundene Verhalten der Aula bzw des Autors durch den Ursprungsartikel“ gerichtet.

Duswald und die Aula gehen also straffrei aus, weil sie ihre eigenen strafbaren Inhalte nur zitieren. Dass Duswald im Artikel versucht hat, die Lüge über die Mauthausen-Befreiten mit erfundenen Fakten zu belegen, wird vom Gericht nicht gewürdigt. Das ist hanebüchen. Das Grazer Berufungsgericht hat den inkriminierten Artikel offenbar nicht einmal vollständig gelesen; anders lässt sich diese skurrile Beurteilung des Bedeutungsinhalts kaum erklären.

Wir Grüne lassen das daher auch nicht so stehen. Wir haben von Beginn weg versprochen, alle uns möglichen juristischen Schritte zu unternehmen, um die diffamierten Mauthausen-Überlebenden zu rehabilitieren. Daher haben wir einen betroffenen ehemaligen Mauthausen-Ex-Häftling, Aba Lewit, dabei unterstützt, Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzubringen. Hier die Klagsschrift (EGMR-Beschwerde).