Heute beschließen das Parlament einige bildungspolitisch weitreichenden Gesetze. Wir Grüne müssen – leider – größtenteils dagegen stimmen. Ein zentrale Punkte im Detail:

Das Bundes-Schulaufsichtsgesetz zielt auf die schrittweise Einführung eines umfassendes Qualitätsmanagements in unserem Schulwesen. Soweit so gut. Statt aber die jetzige Bürokratie abzubauen und ein effizientes und unabhängiges System externer Evaluation aufzubauen, bleibt es auf Druck der schwarzen Mehrheit in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst größtenteils bei der „Schulaufsicht“ im Rahmen der bestehenden Behördenstruktur. Somit zementiert man das vorhandene bürokratische Betonkorsett statt es zu zerschlagen. Modern ist vor allem die Sprache, einer Reform, die im Wesentlichen aus der Umbenennung von DirektorInnen in „ManagerInnen“ und SchulinspektorInnen in „QualitätsmanagerInnen“ besteht, können und wollen wir aber nicht zustimmen.

Ab September 2012 soll das neue Gesetz gelten. Die „QualitätsmanagerInnen“ sollen künftig auch die „strategische Beratung der SchulleiterInnen“, die Kontrolle der Rechtskonformität an Schulen, die Veranlassung externer Evaluationen und die Mediation bei an den Schulen nicht zu regelnden Konflikten innehaben. Vom angestrebten „Kulturwandel“ und einem Ende des parteipolitischen Einflusses in der Schulverwaltung sind wir noch weit entfernt.

Für alle unsere Maßnahmen im Schulbereich hat zu gelten: „Kein Kind zurücklassen!“