Schmied redet die Realität der „Ganztagsschulen“ schön. In einer pädagogisch sinnvollen Form existieren diese in Wirklichkeit in Österreich kaum. Was es gibt, ist reine Nachmittagsbetreuung. Diese wird von den Kindern oft eher als Bestrafung empfunden, weil die anderen SchülerInnen ja frei haben. Die Vorteile des von mir geforderten verschränkten Unterrichts mit einer Abfolge von Lern- und Erholungsphasen mit einem deutlich besseren Lernerfolg als in der traditionellen österreichischen Schule sind hier zudem nicht vorhanden. In einer Kernzeit von 9.00 bis 15.00 Uhr sollten alle SchülerInnen in der Schule sein. Über eine diesbezügliche Initiative von mir berichten heute einige Medien („Viele Schüler ohne Betreuung am Nachmittag“).
Vor allem in der Volksschule gibt es massiven Investitionsbedarf. Mittagessen, Betreuung und Hausaufgabenunterstützung gibt es nur für einen Bruchteil der VolksschülerInnen.
Nur 15.000 der 83.000 ErstklasslerInnen in Österreich haben einen Platz in einem Hort. Laut Statistik Austria befinden sich österreichweit nur 16,3 der 6- bis 9-Jährigen in einer institutionellen Betreuungseinrichtung. Über die Plätze in schulischer Nachmittagsbetreuung (offene Volksschulen) gibt es nicht einmal bundesweiten Zahlen.
Im Bereich der Schule hat unser Motto zu gelten: „Kein Kind zurücklassen!“
Ist ja alles gut und schön …. .. aber denken Sie nicht, dass Sie damit die Eltern entmündigen? Viele Eltern würden Ihre Kinder gerne selber betreuen und erziehen und dies nicht dem Staat überlassen! Denken Sie nicht, dass es da sinnvoller wäre die Eltern in die Pflicht zu nehmen? Die meisten dieser Probleme bestehen ja, weil die Elter nicht Ihrer Pflicht nachkommen und die Schule zur Aufbewahrungsanstalt verkommt. Denken Sie wirklich, dass der Staat eine Ersatz für eine verantwortungsvolle Elternschaft sein kann?
Wenn ein Kind 12-16 Stunden in der Woche … in den Kindergarten geht, ist das gleich Entmündigung? Wie ist das mit der Schulpflicht? Also mir scheint der soziale Kontakt zu Peers gerade in diesem Alter so wichtig zu sein, dass im Interesse der Kinder eine zumindest zweijährige Kindergartenpflicht notwendig ist.