In den letzten Tagen habe ich eine Vielzahl von Mails bekommen. Anlass war meine Stellungnahme zu den Förderungen der Fraktion Christlicher Gewerkschafter nach mehr Sanktionsmöglichkeiten: „Kein Zurück zur Rohrstaberl-Pädagogik“.

Einige Überlegungen zum Thema: Natürlich muss eine Lehrperson auch Sanktionsmöglichkeiten haben. Das bestreitet niemand. Wenn aber die Probleme an den Schule zunehmen (und das ist aus vielen Reaktionen zu spüren), dann muss auch nach den Ursachen gefragt und nach Lösungen gesucht werden, die nicht (nur) in Sanktionen bestehen können. In anderen Ländern hat man bspw. mit verstärkter Schulsozialarbeit, Schulpsychologie etc. einigen Druck aus dem System Schule herausgenommen.

Natürlich gehören auch Sanktionen zu jedem Erziehungsprozess. Ich verstehe den Frust viele LererInnen, die sich sich mit den Problemen alleingelassen fühlen. Meist befürworten sie zwar die von uns vorgebrachten Vorschläge, halten sie aber für „Zukunftsmusik“ und wollen ihre konkreten und akuten Probleme gelöst wissen. Aber wie? Auch die Herren von der Christlichen Gewerkschaft vermeiden den Hinweis, was sie konkret verlangen (die „gsunde Watschn“? Nachsitzen? …). In Österreich ist die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung von Erziehungszielen verboten. Gesetzliche Grundlage bildet das Jugendwohlfahrtsgesetz.

Was also kann kurzfristig getan werden? Zum einen gibt es die gesetzlich vorgesehenen Erziehungsmittel (das „Nachholen versäumter Pflichten“, die – zugegeben oft unwirksame – Verhaltensnote, die Vorladung der Erziehungsberechtigten, die Versetzen in die Parallelklasse …). Zum anderen gibt es für Problemfälle Vorschläge wie das „timeout“ – „ProblemschülerInnen“ verlassen für eine kurze oder längere Zeit ihre Klasse und haben die Möglichkeit zur Besinnung und Neuorientierung. In diese Richtung werden wir alle nachdenken müssen.