In einer Einstweiligen Verfügung untersagt das Landesgericht Feldkirch Fritz Amann, dem freiheitlichen Klubobmann im Vorarlberger Landtag, die von ihm aufgestellte Behauptung, ich sei „Mitglied einer Burschenschaft, die Leo Trotzki und Mao Tse-Tung verehre“, obwohl ersterer „immerhin Gründer der Roten Armee“ gewesen und mit dieser „für über 60 Mio Tote in Russland verantwortlich“ sei.
Clement Achammer, der Rechtsanwalt von Fritz Amann, verfasste einen Schriftsatz, dessen kruder Argumentationslinie man durchaus auch humoristisch Züge abgewinnen kann.
Meine absoluten Lieblingszitate: Achammer meint …
• „Die Zugehörigkeit zu einer Burschenschaft kann nicht ehrenrührig sein, gleichgültig ob sie zutrifft oder nicht, denn Burschenschaften sind studentische Verbindungen unterschiedlicher weltanschaulicher Richtungen.“ Ob sich die Unterschiede über die politische Farbskala dunkelbraun bis braun hinausbewegen, führt der rechte Antwalt leider nicht aus.
• Sogar hinter Rechtschreibfehlern könnten politische Absichten stecken. So spricht Achammmer konsequenterweise von „Standartwissen“ und meint vielleicht das in seinen Kreisen vorhandene Wissen über SS-Standarten etc.
• Verurteilt werden könne man bei Falschaussagen „… nur im Falle bewusst unrichtiger Tatsachenbehauptung oder in fahrlässiger Unkenntnis der Unwahrheit als verbreitete Tatsachenbehauptungen …“ Eine wirklich tolle Wortschöpfung: „Fahrlässige Unkenntnis der Unwahrheit als verbreitete Tatsachenbehauptung“? Hat Achammer da gar Martin Graf und dessen Mitarbeiter im Visier oder ist er auf den Spuren von Ernst Jandl: „Ich sein Sprachenkünstler!“ Eine weitere Steigerung ist übrigens nicht ausgeschlossen: Der Höhepunkt des Faschings steht ja erst vor der Tür!
Verständnisfrage Wie sie wissen kann in Österreich kaum mehr ein Schüler sinnerfassend lesen, so scheint es auch bei mir zu sein: Fritz Amann hat in einem Schreiben behauptet, dass Sie (Walser) mitglied einer Burschenschaft sind, die Leo Trotzki und Mao Tse-Tung verehren?
Oder hat Amann die Behauptung aufgestellt, die sein rechtsAnwalt (nettes Wortspiel 😉 dann schläunigst in einer Stellungnahme begründen wollte / musste?
Die Verfügung besagt, dass die Aussage falsch ist oder dass Herr Amann Sie nicht tätigen darf?
Die Einstweilige sagt, dass Amann diesen Unsinn nicht wiederholen darf.
Haben Sie DAS nötig? Die ganze Sache ist an kindischer Albernheit und intellektueller Beschränktheit kaum zu über(unter-)bieten. Trotzdem, Herrn Dr. Achammer wegen einem Rechtschreibfehler (!) in einen Zusammenhang mit der SS* zu bringen ist TATBLATT-Niveau, sorry! Solche dümmlichen Untergriffe haben Sie doch nicht nötig!
* Ich wette mit Ihnen um den berühmt-berüchtigten Dr. Greussing-Tausender, dass Sie sich mit der SS bzw. dem Nationalsozialismus (aus welchen Gründen immer) bei weitem ausführlicher beschäftigt haben und somit mit Sicherheit u.a. auch in Punkto SS-Standarten besser auskennen als Dr. Achammer!
Sehr geehrter Herr Bolter, ich bin selbstkritisch genug, um zuzugeben, dass die Behauptung etwas untergriffig ist. Ich bitte aber auch zu bedenken, was ich mir von Amann und Achammer (in seinen VN-Kolumnen) in letzter Zeit alles gefallen lassen musste. Allzu wehleidig, dürfen die beiden also nicht sein, wenn einmal etwas schärfer formuliert wird!
Amann ist nur Nachahmungstäter! wie das Youtube-video eindrucksvoll beweist!
http://www.youtube.com/watch?v=gK-JieWlVEw
Standart – der gemeinsame Ausfluss von Schwarz-Blau? Da müssen Politologen ran, um die Hintergründe aufzudecken!