In einer Einstweiligen Verfügung untersagt das Landesgericht Feldkirch Fritz Amann, dem freiheitlichen Klubobmann im Vorarlberger Landtag, die von ihm aufgestellte Behauptung, ich sei „Mitglied einer Burschenschaft, die Leo Trotzki und Mao Tse-Tung verehre“, obwohl ersterer „immerhin Gründer der Roten Armee“ gewesen und mit dieser „für über 60 Mio Tote in Russland verantwortlich“ sei.

Clement Achammer, der Rechtsanwalt von Fritz Amann, verfasste einen Schriftsatz, dessen kruder Argumentationslinie man durchaus auch humoristisch Züge abgewinnen kann.

Meine absoluten Lieblingszitate: Achammer meint …

• „Die Zugehörigkeit zu einer Burschenschaft kann nicht ehrenrührig sein, gleichgültig ob sie zutrifft oder nicht, denn Burschenschaften sind studentische Verbindungen unterschiedlicher weltanschaulicher Richtungen.“ Ob sich die Unterschiede über die politische Farbskala dunkelbraun bis braun hinausbewegen, führt der rechte Antwalt leider nicht aus.

• Sogar hinter Rechtschreibfehlern könnten politische Absichten stecken. So spricht Achammmer konsequenterweise von „Standartwissen“ und meint vielleicht das in seinen Kreisen vorhandene Wissen über SS-Standarten etc.

• Verurteilt werden könne man bei Falschaussagen „… nur im Falle bewusst unrichtiger Tatsachenbehauptung oder in fahrlässiger Unkenntnis der Unwahrheit als verbreitete Tatsachenbehauptungen …“ Eine wirklich tolle Wortschöpfung: „Fahrlässige Unkenntnis der Unwahrheit als verbreitete Tatsachenbehauptung“? Hat Achammer da gar Martin Graf und dessen Mitarbeiter im Visier oder ist er auf den Spuren von Ernst Jandl: „Ich sein Sprachenkünstler!“ Eine weitere Steigerung ist übrigens nicht ausgeschlossen: Der Höhepunkt des Faschings steht ja erst vor der Tür!