Mauthausen UmfassungsmauerEs ist eine der unendlichen Geschichten in der österreichischen Innenpolitik – die Umgestaltung der Gedenkstätte Mauthausen und deren Neuorganisation, was die Verwaltung betrifft. Auf die derzeitige unbefriedigende Situation habe ich in den Medien und auf diesem Blog schon mehrfach Bezug genommen (siehe etwa „Mauthausen: Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr!“).

Nun hat die Regierung einen Gesetzesentwurf zu einem „Gedenkstättengesetz“ (GStG) vorgelegt und in Begutachtung geschickt (Bundesgesetz über die Errichtung der Bundesanstalt „KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial“).

Prinzipiell begrüße ich die administrative Auslagerung der Gedenkstätte aus der Verwaltung des Innenministeriums. Die nun vorgeschlagene Form ist jedoch ungeeignet. Heute habe ich in einem Gastkommentar für „Die Presse“ zu den Plänen der Regierung Stellung bezogen: „KZ-Gedenkstätte als großkoalitionäre Wirkungsstätte“.

Meine Hauptkritikpunkte sind:

  • Der (partei)politische Einfluss ist viel zu stark (ein vom BM.I kontrolliertes Kuratorium, eine vom Innenministerium eingesetzte rot-schwarze Doppel-Geschäftsführung und zwei Beiräte, die nur als Dekoration taugen)
  • Die Finanzierung ist nicht gesichert, die Valorisierung des jährlichen staatlichen Beitrags wurde im Gegensatz zu einem früheren Entwurf gestrichen, die versprochene Anschubfinanzierung für die Umgestaltung ist nicht mehr vorgesehen.

Alle sind aufgefordert, die Unabhängigkeit und den finanziell abgesicherten Betrieb der Gedenkstätte zu garantieren. Wer sich selbst vertiefen oder auch eine Stellungnahme (bis 19. April möglich) abgeben möchte, muss nur dem oben angegebenen Link folgen.

Hoffen wir, es tritt nicht das ein, was Wolfgang Schmutz, der ehemalige stellvertretende Leiter der pädagogischen Abteilung der Gedenkstätte, auf „twitter“ angekündigt hat – ein „Proporz-Memorial“.