Aufmerksam wurde ich durch eine Nebenbemerkung von Rechnungshof-Präsident Josef Moser im Unterausschuss des Verfassungsausschusses. Moser hat auf den fall von zwei Pflichtschullehrern hingewiesen, die an einer Schule ohne Kinder beschäftigt sind – mit anderen Worten: Die Schule wurde mangels SchülerInnen aufgelöst, die Lehrer aber blieben.

Der Hintergrund: Die Lehrer werden – wie viele andere – zwar vom Bund für´s Unterrichten bezahlt, von der zuständigen Landesschulbehörde aber anders eingesetzt – als MuseumspädagogInnen, für Sportverbände, für „Sonderaufgaben“.

Ich habe deshalb an die Unterrichtsministerin eine Anfrage (< file name="Anfrage-Geisterschulen" >) gerichtet, in der ich u.a. wissen wollte, wie viele Landeslehrer durch den Bund finanziert werden, obwohl sie nicht im Schulbereich tätig sind bzw. wie viele Lehrer bis zur Pensionierung weiter an Kleinstschulen beschäftigt werden, obwohl diese bereits geschlossen sind. Die Antwort (< file name="Beantwortung-Geisterschulen" >) fiel wie erwartet aus: Sie kann nichts Genaues über den Einsatz von LandeslehrerInnen sagen. Also: Der Bund bezahlt zwar die LehrerInnen, erfährt aber von den Landesschulräten nicht, wo diese unterrichten bzw. ob sie überhaupt unterrichten. Braucht es noch eines Beweises, dass eine Reform überfällig und alle LehrerInnen vom Bund übernommen werden müssen?