Gestern ist in Sachen LehrerInnen-Dienst- und Besoldungsrecht also wieder einmal ein Treffen „im kleinen Kreis“ zwischen Regierung und Gewerkschaft ohne konkretes Ergebnis zu Ende gegangen.

Wie im Obrigkeitsstaat des 19. Jahrhunderts werden die Positionen von Regierung und Gewerkschaft unter Verschluss gehalten und Verhandlungen an den Betroffenen vorbei als „Geheimsache“ geführt. Das führt zu massiver Verunsicherung bei den Betroffenen. Der Keim des Scheiterns ist somit bereits gelegt.

An dieser Stelle daher einige Grundsatzüberlegungen dazu, wie ein modernes Dienst- und Besoldungsrecht ausschauen sollte:

Derzeit spießt es sich bei den Verhandlungen – so die Gerüchte – offensichtlich bei der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte. Die Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern ausschließlich auf die Unterrichtszeit zu beschränken, ist im internationalen Vergleich aber ein „Auslaufmodell“. Im Ministerium solte man die eigenen ExpertInnen Ernst nehmen. In verweise auf eine Studie, die im Auftrag des BMUKK vom ibw (Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft) durchgeführt wurde: „Lehrerdienst- und Besoldungsrecht. Internationaler Vergleich anhand ausgewählter Länder & Reformoptionen für Österreich“. Schwerpunktmäßig wurden dabei die PISA-Topperformern beobachtet und als Beispiel herangezogen.

Ein modernes Dienst- und Besoldungsrecht müsste grob skizziert folgenden Grundsätzen folgen:

• Wir brauchen ein Arbeitszeitmodell, das Unterrichtsverpflichtung und schulische Anwesenheitszeit kombiniert.

• Zulagen für Lehrkräfte sollen stärker als bisher an den Schulen selbst geregelt werden.

• Mehr schulische Autonomie wollen wir auch bei der LehrerInnenauswahl.

• Möglichkeit der Standorte, bei unzureichender Leistung stärker einzugreifen (verpflichtende Fortbildung, Beratung …).

Wir müssen auch wegkommen vom jetzigen bürokratisch administrierten Zuteilungsmechanismus für Lehrkräfte. Wir brauchen einen offeneren Arbeitsmarkt und zielgerichtete Weiterbildung.

Und bitte nicht vergessen, worum es in der Schule eigentlich geht: die Kinder. Für die „Grüne Schule“ gilt daher: „Kein Kind zurücklassen!“