Mehrfach bin ich in den letzten Monaten auf die Probleme von SchülerInnen mit einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) aufmerksam gemacht worden. Dyskalkulie ist wissenschaftlich beschrieben und wird in einzelnen Bundesländern auch bei der Leistungsbeurteilung in Pflichtschulen berücksichtigt, so z.B. in Vorarlberg und Niederösterreich. Allerdings fehlt eine bundeseinheitliche Regelung, wie sie bei Legasthenie, der Lese- und Rechtschreibschwäche, bereits besteht.

Ich fordere daher in einem Antrag an die Unterrichtsministerin mehr Betreuung für SchülerInnen mit Rechenschwäche (Leistungsbeurteilung bei Dyskalkulie) und eine Regelung für betroffene SchülerInnen bei der Matura. Im Gegensatz zur Legasthenie ist das Problem bei der Dyskalkulie nicht wirklich anerkannt. Gestern hat die „Zeit im Bild“ darüber berichtet.