Brauchen wir eigentlich noch Gemeindevertretungswahlen, wenn in Knebelungsverträgen die Möglichkeiten von gewählten VolksvertreterInnen von vorneherein ausgeschaltet werden? Kann es sein, dass mit einem zivilrechtlichen Vertrag die Grundrechte der Gemeindevertreter außer Kraft gesetzt werden?

Es ist schon mehr als nur seltsam, was da im Montafon abläuft: Die Vorarlberger Illwerke wollen in den kommenden zehn Jahren vier Millionen Euro an die Montafoner Gemeinden bezahlen. Im Gegenzug verlangt das landeseigene Unternehmen die schriftliche Zusicherung aller Gemeinden, dass sie bei zukünftigen (Groß-)Projekten auf Einsprüche verzichten. Unser Landessprecher Johannes Rauch ist der einzige Landespolitiker, der klar und deutlich sagt, was Sache ist: „Ich halte das für verfassungswidrig.“

Nur einige Passagen aus dem Vertrag: „Der Stand Montafon und die Gemeinden verpflichten sich, sich der Unterstützung von allfälligen Organisationen und Bürgerinitiativen, die (…) Projekte der Illwerke verhindern oder verzögern wollen, zu enthalten.“ Vielmehr solle dafür Sorge getragen werden, „dass die Bevölkerung (…) sowie die Medien von der Sinnhaftigkeit der Projekte überzeugt werden“.

SPÖ und FPÖ trauen sich wieder einmal nicht, gegen das Energieunternehmen aufzutreten und meinen, eine Kooperation sei prinzipiell „sinnvoll“. Ihnen sei ins Stammbuch geschrieben: Gegen Kooperationen hat niemand etwas, gegen Knebelungsverträge aber sehr wohl!