Die Initiative „Wir LehrerInnen fürs Bildungsvolksbegehren“ hat heute gefordert, den Grundsatz „Kein Kind darf beschämt werden“ im Zielparagraphen des Schulorganisationsgesetzes zu implementieren. Der Sprecher der LehrerInnen-Initiative für das Bildungsvolksbegehren bringt auch gleich einige konkrete Beispiele („Prinzip Respekt in der Schule“). Die Aufnahme so einer Formulierung in den Zielparagraphen ist eine hervorragende Idee, die ich voll und ganz unterstütze. Schweden und Finnland fahren nämlich gut damit, das zeigen nicht nur deren PISA-Ergebnisse. Es wird Zeit, dass wir zur Spitze aufschließen.
Kinder sind neugierig und wollen zeigen, was sie können. Diese Neugier und der Leistungswille sind Grundlage für den Lernerfolg der Kinder. Angst vor Bloßstellung kann diese kindliche Neugier und die Schul-Lust schnell brechen. Schlechte Leistung ist die Folge. Auch engagierte PädagogInnen sind machtlos, wenn Kinder ausschließlich nach kaum vergleichbaren Noten abgeurteilt werden müssen.
Ein erfolgreicher Bildungsprozess gelingt nur, wenn alle Beteiligten auf gleicher Augenhöhe miteinander kommunizieren und umgehen. Kein Kind darf zurückgelassen werden und kein Kind darf beschämt werden. Eine Anpassung des Zielparagraphen ist überfällig.
Dazu passt natürlich unser Grünes Motto: „Kein Kind zurücklassen!“