Diese Woche hat der deutsche Bundestag 64 Jahre nach Kriegsende einstimmig ein vorbildliches Gesetz beschlossen. Nach den Deserteuren wird nun auch die letzte Opfergruppe der damaligen Blutrichter rehabilitiert: die sogenannten „Kriegsverräter“. Urteile gegen Deserteure im Zweiten Weltkrieg hat der Bundestag bereits 2002 aufgehoben. Damit erhalten per Gesetz all jene Menschen posthum und pauschal ihre Ehre und Würde zurück, die von NS-Richtern oftmals wegen Lappalien verurteilt und hingerichtet wurden. In Österreich sind wir noch säumig. Ich habe dazu auf diesem Blog schon mehrfach Stellung bezogen. Eine Historikergruppe hatte 2007 festgestellt, dass vor allem einfache Soldaten der Wehrmacht als Verräter zum Tode verurteilt wurden. Die Anlässe dafür reichten von politischem Widerstand und der Hilfe für verfolgte Juden über kritische Äußerungen über den Krieg bis hin zu Schwarzmarktgeschäften. Wie viele Menschen von „Kriegsverräter“-Urteilen betroffen waren, ist nicht bekannt. Insgesamt wurden wegen Desertion, „Wehrkraftzersetzung“ oder „Kriegsverrats“ mehrere zehntausend Todesurteile verhängt.

Unter dem Titel „Khol, Donnerbauer und der liebe Gott“ habe ich dazu heute in der „Presse“ einen Gastkommentar veröffentlicht. Es geht darin um die auch in Österreich überfällige Rehabilitierung der von der NS-Militärjustiz verurteilten Soldaten und Zivilisten. Wer sich näher über dieses Thema informieren möchte: Noch bis 15. Oktober ist in Wien im Nestroy-Hof die Ausstellung „Was damals Recht war … – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“ zu sehen.