Man greift sich wirklich an den Kopf, wenn man die Diskussion um das neue Dienstrecht für LehrerInnen nachvollzieht. ich möchte eine möglichst „breite Allianz für eine wirkliche Schulrevolution“ und ein modernes LehrerInnendienstrecht. Deshalb bringe ich morgen im Verfassungsausschuss einen umfangreichen Abänderungsantrag ein (< file name="Abaenderungsantrag_Dienstrecht_LehrerInnen" >), dem die Neos bereits beigetreten sind, und habe das heute im Rahmen einer Pressekonferenz („Lehrerdienstrecht: Grüne und Neos wollen Jahresarbeitszeitmodell“) gemeinsam mit Reinhart Sellner von den Unabhängigen GewerkschafterInnen und Mitglied der Bundesleitung der AHS-GewerkschafterInnen sowie Regina Bösch von der Initiative für ein faires Dienstrecht für LehrerInnen präsentiert. Kernpunkte:
• Gleichwertige tertiäre Ausbildung und gleiche Gehaltsstruktur für alle LehrerInnen (inklusive ElementarpädagogInnen)
• Einbeziehung der ElementarpädagogInnen und anderer pädagogischer Berufe ins LehrerInnendienstrecht
• Rahmenjahresarbeitszeitmodell mit Unterrichts-, Vor- und Nachbereitung und sonstige Tätigkeiten (Beratung, Projektbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Anwesenheit, Sprechstunden, Konferenzen etc.)
• Flexible Zeitabrechnung ermöglicht einen schulautonom gestalteten schülerInnengerechten Tagesablauf
• durchgehendes Qualitätsmanagement und verpflichtende Personalentwicklung (in Verantwortung der Schulleitung)
• Steigerung des Einkommens mit drei Maßnahmen (a) Gehaltsstufen (zB. alle 4-5 Jahre) und (b) durch höhere Qualifikation und/oder (c) Übernahme von mehr Verantwortung
• Schulisch autonome Personalhoheit (mit entsprechender externer Kontrolle)
• Faire Bezahlung für PflichtschullehrerInnen
• Zulagen schulautonom vergeben, da Anforderungen je nach Standort sehr unterschiedlich sind.
Damit käme man „raus aus dem Metternichschen Untertanenstaat“. Gleichzeitig würde ein solches Modell auch ein Ende des Lehrerbashings bedeuten, das geht ja zurück auf die Meinung „Arbeitszeit ist gleich Unterrichtszeit“.
Für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“
Rechtfertigung In meinem Freundeskreis gibt es ein paar Lehrer. Die „Frischlinge“ werden unter der Arbeitslast von 24 Werteinheiten aufgrund der immensen Vorbereitungszeit erdrückt, später dann als Routinier ist das durchaus locker zu packen. (natürlich wieder abhängig von Klassen und Fächern).
Dennoch: Wie rechtfertigen Sie mit diesem Hintergrund eine automatische Gehaltserhöhung?
Weiters: „Schulisch autonome Personalhoheit“ – heisst dass, das z.B aus Gründen der Qualitätssicherung Lehrer die ihre Arbeit nicht mehr vernünftig erbringen gekündigt werden dürfen? (das ist keine Kritik, nur eine Frage. Ich fände das gut und wichtig)
Und zu guter letzt: Ich lese nichts über Mindeststandards für die Arbeitsplätze von Lehrern. Wenn Lehrer in der Schule vorbereiten sollen, die meisten Lehrer aber nicht mal einen eigenen Schreibtisch haben, dann ist das ja wohl ein Witz. Wie kann man Leistung verlangen und nicht mal einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen?
Danke für die Hinweise: Das System der Vorrückungen ist antiquiert, da haben Sie völlig recht. Und natürlich muss es auch möglich sein, sich künftig von ungeeigneten Lehrkräfte leichter als jetzt zu trennen. Allerdings braucht es dazu Ausstiegsszenarien.
Über die Arbeitsplätze müssen wir nicht reden, das ist indiskutabel: Dazu habe ich bislang schon mehrere Initiativen gestartet.
Gilt die schulautonome Personalhohheit auch für DirektorInnen? Klar, DirektorInnen wünschen sich die Personalhoheit, um nicht nur ungeeignete, sondern auch kritische und unbequeme LehrerInnen loswerden zu können. Welche Möglichkeiten sollen aber die LehrerInnenkollegien erhalten, um sich schlechter DirektorInnen zu entledigen?
Abgesehen davon sollte man aus demokratiepolitischen Gründen sowieso eine DirektorInnenwahl einführen, wie es sie in anderen Ländern schon gibt. Der/Die Direktor/in wird von den LehrerInnen aus ihrer Mitte gewählt und ist nach ihrer/seiner Leitungsperiode wieder normales Kollegiumsmitglied.
Wir wollen überhaupt eine demokratisierte Schule, … also keine absolute Personalhoheit für eine Person, sondern Mitbestimmungsrechte für (ausgebaute) Schulgemeinschaftsausschüsse und Personalvertretungen.
Direktor muss kein Lehrer sein k.a. wie das in anderen Ländern gehandhabt wird (wäre interessant) aber ich bin mir nicht sicher, ob ein Lehrer die nötigen Qualifikationen für den Direktorsposten mitbringt.
(ist ja hauptsächlich Administration)
Würden die Lehrer den wählen, so wäre das u.U. der am wenigsten Unbequeme was nicht notwendigerweise der Beste wäre.
Das sehe ich also anders.
Nur weil das bisher immer so war heisst das ja nicht, dass man die Position des Direktors nicht überdenken sollte.
Solche Modelle gibt es ja bereits, etwa in … Südtirol. Das scheint mir zumindest überlegenswert, denn die Erfahrungen sind gut. Aber ausschließen kann/darf man LehrerInnen keinesfalls.