Martin Graf handelt feige. Seit Monaten überzieht er alle seine KritikerInnen mit Klagen. Kläglich! Jetzt klagt er wieder einmal. Oder doch nicht? Auf seiner Homepage behauptet er: „Gericht will Harald Walsers Auslieferung“. In Wirklichkeit gibt es eine Anfrage. „Dr. Harald Walser ist Abgeordneter zum Nationalrat. Mit Beschluss vom heutigen Tag stellte das Landesgericht für Strafsachen Wien fest, dass die inkriminierte strafbare Handlung nicht offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit … steht“.

Stein des Anstoßes ist ein Kommentar von mir in der Presse, auf den ich sehr, sehr gerne noch einmal verweise: „Affektierter Antifaschismus oder politische Hygiene?“.

Gerne zitiere ich die von Graf beanstandete Stelle: „Die Wahl eines Martin Graf durch SPÖVP lag ganz auf der Linie von Burger und Fleischhacker. Die logische Folge sind Skandale, wie wir sie immer wieder diskutieren (müssen). Michael Fleischhacker plagt vielleicht das schlechte Gewissen, wenn er jetzt ausgerechnet den Aufdecker des Skandals zum Gegenstand seines journalistischen Zorns macht. Nein, nicht ´die Linke` verdient die Schelte, sondern jene journalistischen Kaliber á la Fleischhacker und Burger, die der politischen Aufpäppelung von Haider, Strache, Graf & Co. die mediale Absolution erteilt haben.

Jetzt haben wir die rechten Extremisten auch Dank ihres Begleitschutzes genau dort, wo sie ganz sicher nicht hingehören: Die Relativierer und Leugner des Holocaust tummeln sich im Machtzentrum der Republik.“

Ich würde gerne den Wahrheitsbeweis antreten. Martin Graf weiß ganz genau, dass mich das Parlament gar nicht ausliefern kann, weil diese Aussage im Zusammenhang mit meiner politischen Tätigkeit gemacht wurde. Schade.