mikl_kurz

Zur Forderung von Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek nach mehr Geld sagt Sebastian Kurz in einer Presseaussendung: „Ja, nur wenn wir das System ändern. Ich bin aber nicht dafür, mehr Geld in ein System zu pumpen, das nicht funktioniert.“

Sebastian Kurz droht nun also der Unterrichtsministerin und will eine schnelle Änderung des Schulpflichtgesetzes zur Einrichtung von Flüchtlingsklassen. Nur wenn die Unterrichtsministerin gehorcht, kriegt sie mehr Geld für Sprachförderung in den Schulen.

Ich habe nun beileibe nichts gegen sinnvolle Vorschläge, egal aus welcher Richtung sie kommen. Wie Kurz jedoch agiert, ist – ums freundlich auszudrücken – überaus mutig. Beginnen wir einmal mit den Kindergärten, die in der Zuständigkeit von Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) liegen: Da wird ein Übereinkommen (eine sogenannte 15a-Vereinbarung) zwischen dem Integrations-, Familien- und Bildungsministerium sowie den Bundesländern ausgehandelt, die einen Finanzierungsrahmen für die vorschulische Sprachförderung festlegt. Das ist zeitlich auf drei Jahre begrenzt. Was danach kommt, wissen wir nicht. Vorgaben, wie die Sprachförderung auszusehen hat – wird auch als „Qualitätsstandards“ bezeichnet –, gibt es nicht. Ist ja klar, denn das Personal, das den Sprachstand der Kinder erhebt, um dann Fördermaßnahmen festzulegen und durchzuführen, gibt es auch kaum. Warum? Unter anderem deshalb, weil vor allem die ÖVP befindet, dass es für KindergärtnerInnen keine akademische Ausbildung benötigt. Und da diese ja keine akademische Ausbildung haben, kann die Entlohnung auch unter aller Kritik sein. Halten wir fest: Unterrichtet jemand Englisch an einer Sekundarschule, ist eine akademische Ausbildung in diesem Fach Voraussetzung. Begleitet jemand aber Kinder beim hochkomplexen Spracherwerbsprozess, von dem schließlich die weitere Bildungskarriere abhängig ist, reicht eine allgemeine Ausbildung in einer Schule für Kindergartenpädagogik, die in der Regel im Alter von 19 Jahren abgeschlossen werden kann. Aber ich weiß, 1 + 1 zusammenzuzählen, ist manchmal sehr schwierig, vor allem dann, wenn das Ergebnis gar nicht passen will.

Dann gibt es noch das von der ÖVP so hochgehaltene föderale Prinzip, das bedeutet, dass wir je nach Gusto der Landeshauptleute bzw. der Landesregierungen völlig unterschiedliche Regelungen in den Kindergärten haben. Gleiches gilt übrigens auch für die Pflichtschulen. Um sicherzustellen, dass das Geld aus der 15a-Vereinbarung nicht versenkt wird, soll es eine Beurteilung der Konzepte und Schlussberichte der Kindergärten geben.

Diese Beurteilung macht der Österreichische Integrationsfonds und somit jener Verein, der dem Integrationsminister untersteht und somit Maßnahmen seiner vorgesetzten Behörde beurteilen soll – Marke: Angestellte/r evaluiert eigenen Chef. Die Frage, woher der Integrationsfonds die Kompetenz nimmt, sprachliche Frühfördermaßnahmen zu beurteilen, stelle ich lieber nicht!

Und das Resultat? Die KindergartenpädagogInnen fühlen sich zu Recht überfordert und klagen über die schlechten Rahmenbedingungen. Die (ohnehin geringen) Gelder für Sprachförderungen fließen weiterhin in ein System, das nur mehr schlecht als recht funktioniert.

Also würde ich Sebastian Kurz den ultimativen Tipp – heutzutage „Protipp“ genannt, vielleicht versteht er das ja eher? – geben, den Mist im eigenen Stall auszukehren, bevor er den Besen an die Bildungsministerin weiterreicht.

P.S.: Falls Minister Kurz der Republik einen Gefallen tun will, sollte er sich mit seiner Parteikollegin Johanna Mikl-Leitner zusammensetzen und mit ihr erörtern, dass der Bruch von Menschenrechten, wie er täglich in Traiskirchen stattfindet, den österreichischen Werten denn doch sehr widerspricht. Wäre sonst unglaubwürdig, ständig hinauszuposaunen, dass Zugewanderte unsere Werte inhalieren müssen, um hier bleiben zu können.

(Foto: http://www.bmi.gv.at/cms/cs03picturesbmi/BMI_NEWS_WWW%20-%20OEFFENTLICHKEITSARBEIT/TAGDEROFFENENTUER13/L_12560.jpg)