Ministerin Schmied hat gestern meine Kritik an der neuen Mittelschule scharf zurückgewiesen. Unverständlich, weil die inhaltlichen Kritikpunkte (siehe unten) nicht entschärft wurden. Verständlich aber, weil es ihr zentrales Projekt ist und man natürlich nicht gerne zugibt, dass der mit der ÖVP ausgehandelte Kompromiss ein „fauler“ ist. Hier nochmals meine grundsätzliche Stellungnahme

Lehrplan:

Ziel der Modellversuche Neuen Mittelschule (NMS) war die „Verschiebung der Bildungslaufbahnentscheidung“ nach hinten. Aus diesem Grund wurde in den Modellschulen der „umfassende und vertiefende“ Lehrplan der AHS-Unterstufe angewendet. Im jetzigen Gesetzesentwurf für die Neuen Mittelschulen ist jedoch ein eigener Lehrplan vorgesehen. Dieser wird in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch differenziert in „vertiefende“ und „grundlegende“ Allgemeinbildung (Vergleichbar dem A- und B-Zug in der Hauptschule alt). Damit ist die Gleichwertigkeit zwischen NMS und AHS nicht mehr gegeben.

Erst ab der dritten Klasse wird den Zeugnisnoten der Hinweis „beurteilt nach dem Lehrplan der grundlegenden/vertiefenden Allgemeinbildung“ hinzugefügt. Bis dahin sind die Zeugnisnoten nicht aussagekräftig und können sogar irreführend sein. Die LehrerInnen entscheiden, nach welchem Lehrplan SchülerInnen beurteilt werden.

Berechtigungen und Übertritt in höhere Schulen:

Für den Übertritt aus einer NMS in eine weiterführende Schule gelten strenge Auflagen. So müssen SchülerInnen, die eine AHS oder BHS besuchen möchten, in allen differenzierten Pflichtgegenständen nach dem „vertiefenden“ Lehrplan beurteilt worden sein. Wurde auch nur in einem Fach nach der „grundlegenden“ Allgemeinbildung beurteilt, ist ein Übertritt in eine höhere Schule fast unmöglich.

Zusatzunterricht durch AHS- und BHS-LehrerInnen:

An den bestehenden Modellschulen stehen sechs zusätzliche Förderstunden pro Klasse zur Verfügung, welche von AHS- oder BHS-LehrerInnen im Teamteaching mit den FachlehrerInnen abgehalten werden. Im Gesetzesenturf zur NMS ist der Unterricht durch AHS- und BHS-LehrerInnen jedoch nicht mehr vorgesehen. Damit ist die Verschränkung und Kooperation zwischen NMS und weiterführenden Schulen nicht mehr gegeben.

Verschlechterungen für bestehende Modellschulen:

Bestehende Modellschulen werden durch die neue gesetzliche Regelung der NMS gezwungen alle Grundlagen des Schulversuchs vom Lehrplan, über den Einsatz von AHS- bzw. BHS-LehrerInnen, die Aufstiegsberechtigungen, schulautonome Schwerpunktsetzungen, moderne Unterrichtsformen wie Mehrstufenklassen, Alternative Beurteilungen, etc. aufzugeben. Dies führt zu massiver Kritik durch die Modellstandorte.

Evaluierung:

Für das kommende Jahr war eine Evaluierung des Schulversuches durch das Bifie (Bundesinstitut für Bildungsforschung und Entwicklung) vorgesehen. Diese kommt nun nicht zu Stande bzw. wird auf 2015 verschoben. Dennoch behauptet das Unterrichtsministerium in seinem Entwurf die NMS hätte sich bewährt. Erste Übertritte von NMS SchülerInnen in weiterführende Schule erfolgen aber erst mit Ablauf dieses Schuljahres. Vorher lässt sich nicht sagen, ob und wenn ja welche Modelle sich bewährt haben.

Gerne diskutiere ich diese Punkte – sowohl im Plenum als auch im Unterrichtsausschuss haben wir demnächst Gelegenheit dazu.

Für uns gilt: „Kein Kind zurücklassen!“