In den kommenden Wochen kommt viel Arbeit auf mich zu. Der völlig missglückte Schultyp „Neue Mittelschule“ verschlechtert nämlich de facto die Möglichkeit von SchülerInnen, weil die Lehrpläne von AHS und NMS nicht mehr – wie jetzt – wortident sein werden. Von einer „Gemeinsamen Schule“ entfernen wir uns immer mehr, von unserem Ziel der modernen und leistungsfähigen „Grünen Schule“ ganz zu schweigen. Über kleine Erfolge in diesem Kampf konnte ich bereits berichten: Neue Mittelschule: ein Giftzahn wurde gezogen!.
Ich kann im parlamentarischen Getriebe derzeit nur noch versuchen, das Ärgste zu verhindern und werde daher eine ganze Reihe von Abänderungsanträgen zum Regierungsentwurf einbringen. Es gilt das Motto: „Neue Mittelschule – retten, was zu retten ist!“
Hier ein Beispiel dafür (da geht es um die derzeit laufenden Schulversuche):
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde zur Regierungsvorlage … (1631 d.B.)
„“Die Regierungsvorlage … wird wie folgt geändert:
30. § 130a Abs. (2) lautet:
Hauptschulklassen, die vor Beginn des Schuljahres 2012/13 als Modellversuchsklassen gemäß § 7a SchOG (in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2008) geführt wurden, werden nach den genehmigten Modellplänen bis zur 8. Schulstufe geführt. Klassen, die ab dem Schuljahr 2012/13 an diesen Standorten eröffnet werden, müssen nach Maßgabe der Bestimmungen für die Neuen Mittelschulen geführt werden.
Begründung
Für die bestehenden Modellversuche zur Neuen Mittelschule wurden Modellversuchspläne eingereicht und genehmigt, die auf jeweils vier Unterrichtsjahre ausgelegt sind. Die Modellpläne wurden an den Schulen entwickelt und von jeweils zumindest zwei Drittel der Eltern und LehrerInnen an den Standorten befürwortet und unterstützt. Mit Abschluss der Modellversuche sind Berechtigungen verbunden, die einem AHS-Unterstufenabschluss entsprechen. Diese Berechtigungen würden durch die Umstellung auf den Lehrplan der Neuen Mittelschule verloren gehen. Aus diesem Grund kann der Lehrplan der Neuen Mittelschule nur für jene Klassen Anwendung finden, die ab dem Schuljahr 2012/13 neu eröffnet werden.“
Für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“