Zum Schmunzeln? Auch. Aber auch wieder nicht. Denn das folgende Video bildet leider eine Realität ab, die nicht auf New York beschränkt ist:

Übrigens ein weiteres Ergebnis Grüner Regierungsbeteiligung: In Wien gibt es ab November jemanden, der den RadfahrerInnen das Leben erleichtern soll („Wien hat einen Ober-Radfahrer“). Martin Blum ist für die Sammlung und Entwicklung von Ideen und Konzepten zur Erhöhung und Verbesserung des Radverkehrs zuständig.

Die derzeitige Gesetzeslage in Österreich: Fahrradstreifen oder -wege („Radfahranlagen“) sind laut § 68 StVO für Radfahrer (außer Rennfahrer) ohne Ausnahme zu benutzen. Zu den „Radfahranlagen“ im Sinn der StVO gehören nach § 2 Abs. 1 Z. 11b. „Radfahrstreifen“, „Mehrzweckstreifen“, „Radwege“, Geh- und Radwege und „Radfahrerüberfahrten“. Das kann also auch bei uns gefährlich werden …