64 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieg kehrt auch in Österreich juristische Normalität ein. Das „Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz“ hat gestern den Justizausschuss passiert. Was bedeutet das? Die Republik nimmt endlich ihre Verantwortung wahr – gegenüber allen Opfern gerichtlicher Unrechtsentscheidungen und jenen, die Widerstand geleistet haben und/oder als Deserteure durch die bewusste Nichtteilnahme am Krieg den NS-Staat geschwächt, zur Beendigung des Krieges sowie zur Befreiung Österreichs beigetragen haben. Die Regelungen rehabilitieren nicht nur Deserteure, sondern erklären auch Zwangssterilisationen oder Urteile für ungültig, die gegen Schwule ergangen waren.

Zu den Deserteuren: Österreich erklarte 1945 den „Anschluss“ an das Deutsche Reich für null und nichtig. Schon Anfang November 1943 wurde das auch in der „Moskauer Deklaration“ so festgehalten und war somit international anerkannt. In diesem Dokument forderten die späteren Siegermächte die ÖsterreicherInnen auch zum Widerstand und zur Desertion auf. Wer aus der Wehrmacht desertierte, handelte somit im Sinn eines freien Österreich. Und um mit einem Unsinn aufzuräumen: Im Umkehrschluss heißt das natürlich nicht, dass man Wehrmachtssoldaten pauschal verurteilen kann, sie handelten schließlich unter Zwang.

Übrigens: Besser als im „Presse“-Leitartikel von Rainer Nowak kann man dieses Gesetz nicht kommentieren: „Aufgehobene NS-Gesetze, österreichische Patrioten“.