hofer_aula_kleinNun hat die Letztinstanz, der Oberste Gerichtshof (OGH), über unseren Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen die FPÖ-nahe Zeitschrift Aula entschieden: zugunsten der KlägerInnen. Wir freuen uns mit den KlägerInnen, acht Überlebende des KZ Mauthausen, Rudolf Gelbard als Überlebender des KZ Theresienstadt und Caroline Shklarek-Zelman, die Tochter des Mauthausen-Überlebenden Leon Zelman.

Ein kurzer Überblick: Die KlägerInnen führen mit Grüner Unterstützung zwei Verfahren gegen die rechtsextreme Aula und deren Autor Manfred Duswald, der in einem Artikel KZ-Überlebende pauschal als Massenmörder und Landplage bezeichnete: ein medienrechtliches und zivilrechtliches. Im zivilrechtlichen Verfahren wurde nun der Antrag auf Unterlassung der Wiederholung dieser und ähnlicher Aussagen bis zum Ende des Verfahrens in zwei Instanzen gewonnen. Der OGH bestätigte nun als Letztinstanz die vorhergehende Entscheidung.

Es wurde uns nicht nur in der Auslegung des Bedeutungsinhalts des Duswald-Artikels recht gegeben – also wie der Artikel inhaltlich zu verstehen ist –, sondern explizit auch die sogenannte „Aktivlegitimation“ der zehn KlägerInnen anerkannt: Bislang war es in der österreichischen Rechtsprechung sehr schwierig, eine Klagslegitimation von einzelnen Mitgliedern eines sehr großen beschuldigten Kollektiv zu bekommen. Im Fall der Mauthausen-Befreiten wären das ca. 17.000 betroffene Mitglieder eines Kollektivs. Der OGH stellte in seiner ständigen Rechtssprechung darauf ab, dass es einem so großen Kollektiv an der Überschaubarkeit und damit an der Betroffenheit der einzelnen Mitglieder mangle.

In unserem Fall ist es nun jedoch gelungen, für alle KlägerInnen eine persönliche Betroffenheit von der konkreten Diffamierung durch den Aula-Artikel unter Beweis zu stellen, in dem deren jeweiliges Lebensschicksal (Widerstandskämpfer bzw. aus politischen oder rassischen Gründen Verfolgte bzw. eine Nachfahrin eines aus rassischen Gründen Verfolgten) ins Treffen geführt wurde. Diese persönliche Betroffenheit wurde vom OGH ausdrücklich anerkannt, womit das Kriterium der Überschaubarkeit in den Hintergrund rückte.

Wir gehen nun zusammen mit unserer Anwältin Maria Windhager davon aus, dass wir auch das zivilrechtliche Hauptverfahren gewinnen werden, weil die entscheidende Rechtsfrage bereits vom OGH beantwortet wurde. Der Umstand, dass der OGH die persönliche Betroffenheit der Kläger anerkennt, hat wohl eine historische Dimension, denn dadurch wird es künftig mehr Klagen in ähnlich gelagerten Fällen geben können.

Hochrangie FPÖ-PolitikerInnen, wie zuletzt der gescheiterte Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer, sollten es sich zukünftig genau überlegen, ob sie mit einer Zeitschrift posieren, über deren Artikel zuletzt der OHG sagt, dass es hierbei „nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an Intensität kaum zu überbietende Vorwürfe von kriminellem Verhalten“ handelt.