Der ÖVP-Abgeordnete Ferry Mayer muss wissen, wovon er spicht, wenn er meint, in seiner Partei herrsche das Motto: „Hände falten, Goschen halten!“

Der (wirkliche) ÖVP-Bildungsexperte Bernd Schilcher sagte am Sonntag in der ORF-Sendung „Im Zentrum“: „Ich habe heute Rücksprache mit dem Hermann Schützenhöfer gehalten, offenbar gibt es in anderen Volksparteien ein Verbot, da zu unterschreiben, bei uns (in der ÖVP-Steiermark, HW) natürlich nicht. Jeder ÖVPler kann da unterschreiben, weil das wäre ja das Letzte, wenn es da einen Sachwalter gibt, der sagt, du darfst dort nicht hingehen. Also da tun wir in der Steiermark nicht mit.“

Im heutigen „Kurier“ ist zu lesen: „’Der steirische Vizelandeshauptmann Hermann Schützenhöfer stellt nämlich Anhängern der Steirer-VP frei, das vom einstigen SPÖ-Vizekanzler Hannes Androsch initiierte Bildungsvolksbegehren zu unterschreiben.“

Ich habe daher folgende Fragen an ÖVP-Obmann Michael Spindelegger gestellt:

1. Für wen gilt das ÖVP-Motto „Hände falten – Goschen halten“: Nur für ÖVP-Funktionäre oder auch für WählerInnen der ÖVP?

2. Verbote müssen kontrolliert werden: Betreibt die ÖVP eine Privat-Stasi, die in jedem Eintragungslokal darüber wacht, dass kein ÖVP-Anhänger unterschreibt?

3. Was sind die Folgen für jene, die Ihr Verbot trotzdem umgehen: Dürfen diese WählerInnen in Zukunft die ÖVP nicht mehr wählen? Müssen Funktionäre zur Strafe mit Wolfgang Schüssel auf Wallfahrt oder mit Elisabeth Gehrer Flöte spielen?

Wie auch immer, für uns gilt: „Kein Kind zurücklassen!“