Christoph Thoma, ehemaliger Kulturmanager der Stadt Bludenz und nun Geschäftsführer der Grazer Spielstätten, hat gestern an Landesrat Dieter Egger folgenden „offenen Brief“ geschrieben:
Sehr geehrter Herr Landesrat,
als Exil-Vorarlberger, der mittlerweile ein „hochsubventioniertes“ Kulturunternehmen in Graz leitet, fühle ich mich veranlasst, Ihnen dieses Mail zu schreiben.
Ihre Aussagen, die ich über die Medien verfolgt habe, sind beschämend, Menschen verachtend und bezeugen, dass Ihnen große Vorarlberger Kulturinstitutionen scheinbar nichts bedeuten. Ich frage mich, wieso Sie bei der Eröffnung der Bregenzer Festspiele anwesend waren, vermutlich auch bei der Aida-Premiere?
Was bedeutet für Sie Kultur? Was bedeutet für Sie Kunst? Ich erwarte mir von einem demokratisch gewählten Mandatar einen weiten Kulturbegriff, der eint, nicht entzweit, der auf Menschen zugeht, und Menschen nicht trennt. Der Kunst ernst nimmt, als einen essentiellen Teil unserer Gesellschaft, als wichtige geistige Ressource, ohne die das Indivduum zu Grunde gehen würde.
Und es wäre dringend an der Zeit, zu verstehen, dass eine Gesellschaft nur im Miteinander funktioniert. Es nützt nichts, permanent auf Muslime oder sonstige anders Gläubige zu hetzen.
Vorarlberg war immer ein Migrationsland und wird es immer bleiben. Und dafür steht auch eine kulturelle Vielfalt, die in Vorarlberg in vielen Kulturprojekte dokumentiert wurde. Ein Miteinander von Menschen mit verschiedensten kulturellen und religösen Hintergründen.
Wenn Sie immer wieder betonen, dass Sie für den Menschen da sind, dann wäre es dringendst an der Zeit, Ihre Wortwahl und Ihre Inhalte zu hinterfragen. Denn mit billigem Populismus, den Österreich in den letzten Jahren nur von Ihrem Bundesobmann aus Wien und aus Kärnten gewohnt war, schaden Sie den Menschen, dem Land und somit der hohen und sicheren Lebensqualität.
Mit Grüßen
Christoph Thoma
ehemaliger Kulturmanager der Stadt Bludenz, nun Geschäftsführer der Grazer Spielstätten
PS: Im Übrigen finde ich die Forderung des Bludenzer Stadt-Blauen, Joachim Weixelbaumer, mit mehr Polizeischutz am Bludenzer Bahnhof aufzuwarten, nur absurd. Ich komme oft an diesem Bahnhof an und mir wäre noch nie etwas aufgefallen, das mir Angst machen könnte. Das wären verschwendete Steuergelder!
Schöner Brief! Ich fürchte nur, Herr Thoma spricht, wie alle anderen empörten Stimmen auch, mit einem kafkaesken Schloss. Nach dem Vorarlberger Landeshauptmann verurteilten auch der Bundeskanzler und der Vizekanzler Herrn E’s abscheuliche Aussagen und kündigten der FPÖ die Zusammenarbeit auf. Das ist sehr gut! Doch was nun? Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob Herr E. wegen Verhetzung nach § 283 zu verurteilen ist. Bei Höchststrafe drohen ihm 2 Jahre Haft. Man könne Einzelpersonen aber eigentlich gar nicht verhetzen, war dann zu lesen. Und ein „Exiljud“ erscheint natürlich in Einzahl. Das erinnert sonst an nichts. Das erinnert eher an nichts als an eine Unzahl. An 6 Millionen erinnert das z.B. nicht.
Das Verfahren gegen Kärntens BZÖ-Landeshauptmann Gerhard Dörfler wurde vom Justizministerium mit der Begründung eingestellt, ‚das Strafrecht erweise sich in politischen Konflikten in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung‘, da jede Art der justiziellen Entscheidung in der Öffentlichkeit ‚auf Zustimmung und Ablehnung stoßen würde‘. Das wäre hier auch der Fall. Eine Sanktion der Verbalinjurien von Herrn E. würde bei der FPÖ und ihren Nazi-Anhängern im Alpen-Donau-Forum auf Ablehnung stoßen. Das kann also nicht sein. Falls doch Zweifel am Freispruch von Herrn E. blieben, würde gelten: ‚Im Zweifelsfall für den Angeklagten‘. Außerdem könnte ein Schädigungsvorsatz betreffend Herrn Loewy schwer nachgewiesen werden. Herr E. wird keinen Beweis finden, dass er den Vorsatz hatte, Herrn Loewy oder eine jüdische Minderheit zu schädigen. Herr E. wird auch nicht beweisen können, Herrn Thoma verärgert zu haben, was dieser zwar mit dem Brief bewies, aber sonst nirgends zu sehen sein wird. Schädigungen, Kränkungen, Beleidigungen und Gewalttaten entstehen an Materiellem und lassen sich auch nur dort nachweisen. Zu nennen wären z.B. zerknirschte Koservendosen, geschlagene Eier, ein abgeschnittener Gamsbart oder getretene Steinplatten im Vorgarten. Selbstverständlich auch Wilderei, Viehdiebstahl und Bodenschäden durch das unerlaubte Eindringen von Maulwürfen in ein Grundstück. NACH einem Mord, aber nicht VOR einem könnte man auch von Schädigung sprechen. Bei Errosion.
Sieht hier vielleicht irgend jemand einen nachweisbaren Schaden bei Herrn Loewy oder Herrn Thoma? Also ich nicht. Dort sicher nicht.
Wer hätte das gedacht? „Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Egger“
http://vorarlberg.orf.at/stories/391399/
„Ich bin die Frau Oberkorrekt“: http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=995