Unterschiedlicher könnte die Signale der beiden Regierungsparteien nicht sein.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer forderte heute in der „Pressestunde“ eine Abwahlmöglichkeit auch für Nationalratspräsidenten. Es sei „unerträglich“, wenn Menschen das Verbotsgesetz in Frage stellen, „vor allem wenn das auch der Dritte Nationalratspräsident macht“. Der Druck wird stärker. Martin Grafs Provokationen werden zumindest den Sozialdemokraten zuviel – am Freitag schwänzte er ab dem späten Nachmittag sogar die Nationalratssitzung, um bei den rechtsextremen Burschenschaftern sein germanisches Tanzbein zu schwingen. Die ÖVP hat bezüglich der extremen Rechten ja seit Jahren keinen Genierer mehr.

Zur Erinnerung. Graf ist Mitglied der rechtsextremen „Olympia“, das NSDAP-Verbotsgesetz ist für ihn wörtlich „menschenrechtswidrig“ etc. Obwohl das alles bei seiner Wahl bekannt war, erhielt er 109 Stimmen und somit deutlich mehr als die 3. PräsidentInnen vor ihm. Aber sehen wir das Positive: Die deutlichen Worte von Präsidentin Prammer werden in ihren eigenen Reihen ihre Wirkung nicht verfehlen. Bleiben uns noch die Schwarzen!

Gleichzeitig lässt Innenministerin Fekter eine Demonstration gegen den Ball der Rechtsextremen verbieten – verfassungsrechtlich bedenklich. Angemeldet wurde diese Demonstration übrigens von mir, Öllinger und drei weiteren grünen Abgeordneten. Karl Öllinger ist es zu verdanken, dass der Zorn der TeilnehmerInnen an einer daraufhin stattgefundenen Kundgebung nicht noch weiter eskaliert ist. Er war in Absprache mit uns vor Ort und in ständigem Kontakt mit der Einsatzleitung. Umso mehr Gewicht hat sein Protest gegen die von Fekter zu verantwortende Vorgangsweise der Polizei. Warum hat die Innenministerin hier das Demonstrationsrecht gebrochen? Eine Frage, die Karl so beantwortet: „Hat Innenministerin Fekter die Polizeieskalation angeordnet, um den Ball des potentiellen Koalitionspartners Strache und Graf zu schützen?“

Eines können wir jetzt schon ankündigen: Wir werden gegen den Untersagungsbescheid berufen und notfalls bis zum Verfassungsgerichtshof gehen.