„Das Schulsystem ist zu teuer“, so der einhellige Tenor. Wo aber könnte gespart werden? Nicht dort, wo SPÖVP und ihr blaues Anhängsel das wollen – nämlich bei den LehrerInnen -, sondern dort, wo Geld de facto zum Fenster hinausgeschmissen wird. Der Rechnungshof zeigt das in verdienstvoller Weise immer wieder auf. Zuletzt das Beispiel Bundesschul-Controlling.
Jetzt wird versprochen, verschiedene Abteilungen zusammenzulegen – etwa sollen im Ministerium Budgetierung und Budgetcontrolling zu einer statt jetzt vier Abteilungen zusammengefasst werden, es soll eine Vereinheitlichung bei der Schülerverwaltung geben (aus den jetzigen 50 Softwareprogrammen sollen sieben werden).
Das ist aber sicher noch zu wenig. Ich habe daher in einer Aussendung gefordert, dass es umgehend zur Einführung eines wirkungsvollen Controllings kommen muss (wohin gehen die vielen Werteinheiten, die nie bei den Kindern in der Klasse ankommen?). Wenn wir dieses Problem lösen, haben wir jenes Geld, das wir brauchen. Dann könnten auch endlich die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wenn wir die viel zu häufige Überschreitung der Klassenschülerhöchstzahl 25 anschauen, fällt nämlich auf, dass mehr als die Hälfte aller ersten Klassen in der AHS-Unterstufe mehr als 25 SchülerInnen hat und es – ohne jede gesetzliche Grundlage – sogar Klassen mit mehr als 30 SchülerInnen gibt. Zudem habe ich die Ministerin daran erinnert, dass der Gesetzgeber die Überschreitung der Höchstzahl 25 nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, etwa um den Erhalt von Schulstandorten zu sichern oder um Abweisungen von SchülerInnen zu vermeiden. Wenn aber insbesondere bei Volks-, Haupt- und Polytechnischen Schulen die Überschreitung des Richtwerts 25 damit begründet wird, dass die Schulen privat geführt werden, verletzt der Bund seine Aufsichtspflicht, denn das ist eindeutig kein im Gesetz geforderter besonderer Grund. Dieser Missstand muss umgehend abgestellt und ein wirkungsvolles Controlling eingeführt werden.
Wie will diese Regierung eine Bildungsreform auf die Beine stellen, wenn sie nicht einmal in der Lage ist, ihre eigenen gesetzlichen Vorgaben im Schulbereich zu erfüllen? Die notwendige Gemeinsame Schule für alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr kann nur gelingen, wenn man sie finanziell entsprechend ausstattet. Dazu braucht es ein Bekenntnis der gesamten Regierung und entsprechende Budgetmittel. Wenn nicht einmal die jetzigen gesetzlichen Bestimmungen einhält, haben die Betroffenen wenig Hoffnung, dass so eine Reform gelingen kann!