deimek_pirincciIch habe am 14. Jänner eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Steyr geschickt, mit dem Ersuchen zu überprüfen, ob sich der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Gerhard Deimek „insbesondere dadurch der Verhetzung strafbar gemacht hat, als er im Sinne des § 283 Abs 4 StGB schriftliches Material, das Hass gegen Muslime befürwortet, in einem Medium in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet hat. Auf eine Verbreitung in gutheißender oder rechtfertigender Weise kann insofern geschlossen werden, als es im unmittelbar danach veröffentlichten Kommentar, der ebenfalls in Zusammenhang mit dem betreffenden Artikel verfasst wurde, heißt: ‚Sollten alle lesen, die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen. Und nicht Wegbereiter der Araber.’

Deimek galt bislang nicht als Rechtsaußenabbieger in seiner Partei. Wie im November 2014 in eine seiner Presseaussendungen der Code „88“ für „Heil Hitler“ rutschen konnte, ist bis heute nicht geklärt.

deimek_sitzplatzMit der Flüchtlingskrise scheinen bei Deimek jedoch einige Sicherungen durchgebrannt zu sein, und seine Posts in den sozialen Medien passten sich zunehmend dem Mainstream seiner Partei an. Vielleicht war der traumatisierende Auslöser, dass Deimek Anfang September am Westbahnhof, also in jener Zeit, als die ÖBB tausende aus Ungarn kommende Flüchtlinge Richtung Deutschland brachte, seinen reservierten Sitzplatz nicht einnehmen konnte? Es scheint ihn jedenfalls nachhaltig beschäftigt zu haben.

Nun hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil der von Deimek für gut befundene und retweetete Beitrag „stark ausländerfeindliche Formulierungen und Theorie“ aufweise und beantragt daher die Aufhebung von Deimeks Immunität. Der Nationalrat wird vermutlich im März darüber entscheiden, ob diesem Antrag stattgegeben wird.
Rassismus und Verhetzung sind kein Kasperltheater, auch wenn Deimek das so gesehen haben mag. Jetzt heißt’s jedoch: „Schluss mit lustig, Herr Deimek!“

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