Wenn der GÖD-Vorsitzende Fritz Neugebauer recht hat, sollte man das erwähnen. Und man sollte ihn gegen Markus Beyrer, den Generalsekretär der Industriellenvereinigung, auch entsprechend in Schutz nehmen. Der hatte gemeint: „Herr Neugebauer mag sich beim Verhindern und Blockieren von Reformen und im Beamtendienstrecht auskennen, von Äußerungen zu Fragen der Steuer- und Wirtschaftspolitik sollte er im eigenen Interesse besser Abstand nehmen.“ Anlass des Zorns: Neugebauer forderte die Abschaffung der Gruppenbesteuerung.

Gruppenbesteuerung bedeutet, dass große Unternehmen die Verluste ihrer Auslandstöchter mit Gewinnen in Österreich gegenverrechnen können. Das führt zu Auswüchsen: Die Bank Austria beispielsweise machte letztes Jahr in Österreich 1,1 Milliarden Euro Gewinn und hätte dafür eigentlich 25 Prozent oder 275 Millionen Euro Steuern abführen müssen. Dank der Gruppenbesteuerung waren es 0,- €!

Beyrers Argumente: Die Gruppenbesteuerung sei ein „entscheidender Standortvorteil für Österreich“, „massiv standort- und beschäftigungsrelevant“. Was ist der Standortvorteil für Österreich? Wir retten die Banken und diese können ihre Gewinne aus dem Inland steuerfrei lukrieren? Österreich ist ja an sich schon das El Dorado für Großbetriebe, für Reiche und Superreiche: Viele Steuern wurden schlicht abgeschafft (Vermögens-, Kapitalverkehrs- und Erbschaftssteuer), die Körperschaftssteuer gesenkt, es gibt die steuerschonenden Privatstiftungen usw.

Also: Über Gruppenbesteuerung kann man reden, wenn man – wie etwa Attac – das Steuerrecht harmonisiert: „Attac fordert gemeinsames EU-Steuerprojekt – Steuerwettlauf global beenden“. In der derzeitigen Form ist sie nicht akzeptabel, wie kürzlich auch Werner Kogler festgestellt hat („Inanspruchnahme der Gruppenbesteuerung außerhalb der EU gehört abgeschafft“). Fritz Neugebauer hat recht.