„Heinrich“ Strache spricht in Bezug auf den ESM in letzter Zeit häufig von einem „Ermächtigungsgesetz“ und von „Verfassungsbruch“. Damit verbindet man jenes Gesetz, mit dem die NSDAP im März 1933 den Weg in die Diktatur eingeleitet hat.

Einige Abgeordnete waren damals schon in Gefängnissen und den eilends eröffneten Konzentrationslagern, andere wurde massiv durch illegal anwesende SS- und SA-Männern im Reichstag eingeschüchtert.

Der Inhalt:

• Hitlers Regierung sollte nach seinem Ermächtigungsgesetz nicht nur Verordnungen, sondern Gesetze und auch Verträge mit dem Ausland beschließen können.

• Die so beschlossenen Gesetze konnten von der Verfassung abweichen.

• Die Regelung war thematisch nicht beschränkt und sollte vier Jahre dauern.

• Weder ein Reichstagsausschuss noch der Reichsrat konnten Kontrolle ausüben bzw. wenigstens nachträglich die Aufhebung fordern.

Das Gesetz kam illegal zustande, weil die kommunistischen Abgeordneten schon inhaftiert waren und somit an der Sitzung nicht teilnehmen können.

Wieder einmal ein Beweis, wie jenseitig der FPÖ-Chef argumentiert! Werner Kogler hat ihm die entsprechende Antwort gegeben.