12. Februar 2016

Gastbeitrag: „Landplage“ (Sabine Wallinger)

2016-02-17T12:43:57+01:0012.02.16, 11:54 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , , , |

gusen_befreiung

Mai 1945. Nach der Befreiung des Mauthausener Nebenlagers Gusen irren ausgemergelte und völlig erschöpfte Häftlinge, leicht zu erkennen an gestreifter Uniform und skelettartiger Auszehrung, durch die Felder rund um Sankt Georgen an der Gusen. Sie suchen Schutz bei den umliegenden Bauernhöfen, bitten um Essen. Viele Türen bleiben verschlossen, andere Bäuerinnen und Bauern zeigen Barmherzigkeit und reichen den vom Tode Gezeichneten Suppe und Kartoffeln. Tragischer Weise werden etliche von ihnen gerade daran sterben, weil ihr Körper mit der ungewohnten Nahrung nach langer Entbehrung nicht mehr fertig wird.

Im Lager Gusen, einer der betriebswirtschaftlichen Dependancen des KZ Mauthausen, wurden Kriegsgefangene aus vielen europäischen Ländern, Spanier, Slowenen, Tschechen, Belgier, Franzosen, Italiener, Polen, Russen, Ungarn, aber auch Juden und andere verfolgte Gruppen systematisch durch Schwerstarbeit zu Tode geschunden, vorwiegend im Steinbruch und im viele Kilometer langen Stollenbau „Bergkristall“, wo das deutsche Jagdflugzeug Messerschmitt 262 gefertigt wurde, sowie im Bahn-, Hafen- und Straßenbau. Es sind Straßen, die wir heute noch befahren, Bahnlinien, die noch in Betrieb sind. Nur die Me 262 fliegt nicht mehr. Durch das Prinzip „Vernichtung durch Arbeit“ war im Lager Gusen bis auf eine improvisierte Vergasungsbaracke keine Gaskammer vonnöten, dafür ein umso größeres Krematorium mit mehreren Brennöfen. Die Zahl der in Gusen Ermordeten beläuft sich auf etwa 35.000, das sind etwa 50% der dort inhaftierten Menschen.

Diese vielen Tausend haben kein Grab. Ihre Asche wurde in die Gusen gekippt und auf den Feldern als Dünger verstreut, weswegen der Verband „Schwarzes Kreuz“, welcher der Kriegsopfer gedenkt, sie zur St. Georgener Allerheiligenfeier mit keinem Wort erwähnt. Genauso wenig, wie sich für sie am dortigen Friedhof eine Gedenktafel fände. Tafeln, die an die Ermordeten erinnern, sieht man nur beim Krematorium, der einzigen Stelle, wo die Angehörigen den Tod ihrer Lieben verorten können. Das Krematorium befindet sich am Eingang der Wohnsiedlung, die nach dem Krieg auf den Fundamenten der Häftlingsbaracken errichtet wurde. Viele Kerzen brennen rund um die rostenden Brennöfen, viele Blumen und Kränze werden hingelegt, nicht nur zu Allerheiligen. Auch die Gedenktafeln wurden von den Angehörigen und den wenigen Überlebenden angebracht, nicht von offizieller Seite.

Doch wenigstens ein Grab eines Gusener KZ-Opfers existiert tatsächlich, und das kam so: Am Tag nach der Befreiung, es muss der 6. Mai 1945 gewesen sein, wankt ein Häftling den Uferweg an der Gusen entlang, weg vom Lager. Auf der Höhe eines Bauerngehöftes, wo er vermutlich Unterstand suchen wollte, wird er von einem SS-ler, noch in Bewaffnung und Uniform, erschossen. Der Bauernsohn, damals ein Kind, beobachtet den Vorfall: Gemächlich dahingetrabt sei er, der Schütze, habe, ohne seinen Lauf merklich zu verlangsamen, die Pistole gezogen und abgedrückt. Und gut gezielt. Der Schuss trifft den Häftling direkt über der Nasenwurzel, er ist sofort tot. Der SS-ler setzt seinen Lauf fort und verschwindet von der Bildfläche. Ob er noch sein gewohntes Lauftraining absolvierte oder schon auf der Flucht war, weiß man nicht. Ob er den Mann aus verspäteter „Pflichterfüllung“ oder aus sportlichen Motiven erschoss, wird nie zu klären sein, geschweige denn die Identität des Mörders. Man kann davon ausgehen, dass es ihm jedenfalls auf einen Mord mehr oder weniger nicht mehr ankam. Vielleicht wollte er einen Zeugen beseitigen oder nur die Gegend von der „Landplage“ der umherirrenden KZ-Häftlinge befreien. Auch die Identität des Ermordeten bleibt unbekannt. Später, erzählt der Bauer, kamen ein paar andere Häftlinge dazu und betrauerten ihn in einer fremden Sprache. Sie habe nach Polnisch geklungen, darum könnte es sich um einen Polen gehandelt haben. Oder auch nicht. Beide, der Mörder und sein Opfer, sind untergetaucht, jeder auf seine Weise, der eine im Zivilleben, der andere in der Erde.

grab_unbekannter haeftling_gusenSein Vater, erzählt der Bauer, habe seine Kinder, die das Loch in der Stirn des Mannes anstarrten, weggescheucht und den Erschossenen zusammen mit den dazugekommenen KZ-lern an Ort und Stelle begraben. Gebete wurden gesprochen. Später habe er darauf einen Stein setzen und eine Inschrift hineinmeißeln lassen „Zum Gedenken dem hier begr. KZ-Häftling, erschossen am Tag nach der Befreiung“. Das Grab befindet sich heute noch dort, im Gestrüpp am Uferweg der Gusen. Kein Angehöriger des Toten weiß davon.

Doch vielleicht trägt seine Erwähnung dazu bei, die Erinnerung des Rechtsschutzbeauftragten Herrn Dr. Gottfried Strasser an die „Landplage“ der befreiten KZ-Häftlinge in Mauthausen und Umgebung ein wenig zurecht zu rücken. Am Weltbild der „Aula“ wird wohl nicht zu rütteln sein.

© Sabine Wallinger 11. Feber 2016

Foto 1: Befreiter KZ-Häftling des Lagers Gusen am 12.5.1945 (http://www.archives.gov/press/press-kits/picturing-the-century-photos/images/sam-gilbert-camp-gusen.jpg)
Foto 2: Sabine Wallinger, Grab unbekannter KZ-Häftling, erschossen am Tag nach der Befreiung

8. Februar 2016

Aula-Affäre: Justizministerium top – Rechtsschutzbeauftragter flop?

2016-02-08T18:36:40+01:0008.02.16, 18:26 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , , |

aula_duswaldEines ist in der Affäre rund um den Aula-Artikel von Fred Duswald und die Einstellung des Verfahrens gegen ihn mitsamt der Einstellungsbegründung festzuhalten: Dass sich das Justizministerium in Person von Sektionschef Christian Pilnacek so klar gegen den Artikel selbst aber auch gegen die Einstellungsbegründung der Grazer Staatsanwaltschaft ausgesprochen hat, ist bemerkenswert und erfreulich: „’Diese Begründung ist unfassbar und in sich menschenverachtend’, sagte Strafrechtssektionschef Christian Pilnacek zur APA. Die ‚unsägliche Diktion’ des Artikels sei damit nachträglich gerechtfertigt worden. (…) Konsequenzen müsse es jedenfalls geben, so Pilnacek, der eine Verletzung des Vier-Augen-Prinzips vermutet. Er sprach von einer ‚groben Fehlleistung’ und betonte: ‚Die Staatsanwaltschaft, wir alle müssen dafür sorgen, dass solche fehlgeleiteten Begründungen nicht mehr passieren.’“ (http://science.orf.at/stories/1767147/) Ich stimme dem Sektionschef zu: Konsequenzen muss es geben. Aber dass hier nur das „Vier-Augen-Prinzip“ verletzt wurde, ist zu bezweifeln.

Kaum waren die wohltuenden Worte des Sektionschefs öffentlich geworden, widersprach ausgerechnet der Justiz-Rechtsschutzbeauftragte Gottfried Strasser, dem die Aufgabe obliegt, den Ausgang von Verfahren zu bewerten und sie gegebenenfalls zu beeinspruchen, in einer für mich unfassbaren Art und Weise: „Die Begründung zur Verfahrenseinstellung, (…) habe er für unbedenklich gehalten, ‚und ich halte sie nach wie vor für unbedenklich’. Dass es im KZ auch inhaftierte Rechtsbrecher gegeben habe, sei ein historisches Faktum und auch durch Aussagen in Gerichtsverfahren zu Mauthausen bestätigt. Und auch auf Erlebnisse aus seiner Kindheit, die er im Umfeld des KZ Mauthausen verbrachte, verwies er.
Großteils seien es zwar russische Kriegsgefangene gewesen, die nach der Befreiung des KZ Mauthausen Hilfe gesucht hätten, so Strasser. Seine Großmutter hätte diese immer wieder mit Suppe zu versorgen versucht, erinnerte er sich. Gleichzeitig habe es aber auch Kriminelle gegeben, die von der SS im Lager als Capos eingesetzt worden seien. Ein Mann habe seinen Vater – einen Polizisten – damals sogar mit einer Pistole bedroht.“ (APA-Meldung)

Dass nun Ereignisse generell nicht vom Hörensagen zu bewerten sind, sollte ein Jurist eigentlich wissen. Oma und Opa können zweifelsfrei wertvolle ZeitzeugInnen sein. Dass deren Erzählungen jedoch nicht reichen, um historische Ereignisse in einem größeren Kontext zu sehen und einzuordnen, sollte aber ebenfalls zum Allgemeinwissen eines Juristen zählen. Wenn es hierbei auch noch um Epochen wie jene des Nationalsozialismus und der Zeit danach geht, wo das historische Gedächtnis der involvierten Tätergesellschaft entweder komplett ausgelassen hat oder zu exkulpierenden Interpretationen und Sichtweisen tendierte, dann sind die Aussagen dieser ZeitzeugInnen noch kritischer zu bewerten. Es steht mir nun keineswegs zu, der Großmutter und dem Vater des Rechtsschutzbeauftragten irgendeine bestimmte politische Gesinnung zuzuschreiben, aber ich darf daran zweifeln, dass deren Aussagen für die Bewertung des Aula-Artikels von größerer Relevanz sein können.

Es bestreitet niemand, dass es im Mai 1945 zu Strafhandlungen wie beispielsweise zur Plünderung von Lebensmitteln seitens ehemaliger KZ-Häftlinge gekommen ist. Es ist auch zu gewalttätigen Übergriffen durch Häftlinge gleich nach der Befreiung noch innerhalb der KZs gekommen und zwar in erster Linie gegenüber den verhassten Kapos. Aber das alles rechtfertigt nicht einmal ansatzweise Behauptungen, in denen ehemalige Häftlinge pauschal kriminalisiert und als „Massenmörder“ bezeichnet werden sowie als „Horde“, die mit den sowjetischen Befreiern „in der Begehung schwerster Verbrechen“ gewetteifert hätte. Wenn das historische Wissen des Rechtsschutzbeauftragten nun derart fragmentarisch ist, dass er Formulierungen rechtfertigt, von denen sich alle Fachleute distanzieren, dann ist zu hinterfragen, ob er als Rechtsschutzbeauftragter imstande ist, ein Verfahren wie jenes gegen Duswald zu beurteilen. Dass er auch nichts dabei fand, als selbst die Oberstaatsanwaltschaft per Erlass ihr Befremden über die Einstellungsbegründung zum Ausdruck gebracht hatte, irritiert nun zusätzlich und zeigt auf dramatische Art und Weise die noch immer fehlende Sensibilität von Teilen der Justiz im Umgang mit dem Nationalsozialismus auf.

Der Rechtsschutzbeauftragte Strasser ist der einzige, der die Wiederaufnahme des Verfahrens bewirken hätte könnte. Der wollte das allerdings nicht tun, zum jetzigen Zeitpunkt auch mit dem Hinweis, dass die Frist dafür verstrichen sei. Wenn der Rechtsschutzbeauftragte nicht tätig wird oder werden kann, werde ich erneut Anzeige erstatten. Das Mindeste, was ich erwarte, ist eine sachgerechte Begründung im Falle einer neuerlichen Abweisung meiner Anzeige.

6. Februar 2016

Skandalbegründung der Grazer Staatsanwaltschaft

2016-02-12T14:51:28+01:0006.02.16, 18:58 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , , , , , |

mauthausen_befreiungsfeierNach meiner Anzeige gegen den als rechtsextrem bekannten Aula-Autor Fred Duswald (u.a. in den 1970er-Jahren Funktionär der später verbotenen NDP unter Norbert Burger) und den Herausgeber der Aula, Martin Pfeiffer, hatte ich aus Kenntnis anderer Fälle befürchtet, dass es zu keiner Anklage gegen die beiden Herren kommen würde, obwohl sich das Zentralorgan der FPÖ-Burschenschafter, die Aula, zunehmend in Richtung neonazistisch bewegt. Womit ich nicht gerechnet hatte, war die Art, wie die Einstellung des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft Graz begründet wurde. Nicht nur ich, sämtliche von mir befragten ExpertInnen waren schockiert. Daher habe ich an den Justizminister eine Parlamentarische Anfrage, die auch den Aula-Artikel und das Begründungsschreiben der Staatsanwaltschaft Graz enthält, gestellt. Gestern berichtete die ZiB 2 darüber.

Meine zentralen Kritikpunkte:

Die Begründung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens gegen den Aula-Herausgeber und gegen den Autor Fred Duswald beruht wohl ausschließlich auf dem Aula-Artikel selbst und einem kurzen Verlagstext zum Buch, das Duswald in seinem Artikel vermeintlich rezensiert hat. Es wurden offensichtlich weder Fachleute noch die Autorin des angeblich von Duswald besprochenen Buches hinzugezogen. Auch Sekundärliteratur als Basis für die Begründung wurde offensichtlich nicht verwendet.

In der Einstellungsbegründung wird in skandalöser Weise indirekt die NS-Judikatur fortgeschrieben, indem die während der NS-Zeit als „Kriminelle“ internierten KZ-Häftlinge nach der „allgemeinen Lebenserfahrung“ (wie es in der Begründung wortwörtlich heißt!) aufgrund ihrer kriminellen Energie Straftaten auch nach der Befreiung verübt hätten.

Zudem lässt die Staatsanwaltschaft jeglichen historischen Kontext außer Acht, wodurch es etwa als „nachvollziehbar“ bezeichnet wird, dass die befreiten Häftlinge „eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs“ darstellten. Die Staatsanwaltschaft übernimmt hier ungeniert die Täter-Opfer-Umkehr des Autors.

Die Autorin des von Duswald rezensierten Buches distanziert sich aufs Schärfste von der Besprechung, wirft ein, dass Duswald die von ihr recherchierten Fakten verdreht habe und bezichtigt Duswald in einer schriftlichen Stellungnahme der Lüge. Ein Faktum, das die Staatsanwaltschaft nicht interessiert haben dürfte.

Das Verfahren gegen Duswald und Pfeiffer war berichtspflichtig, was bedeutet, dass die Einstellungsbegründung in den oberen Etagen (Oberstaatsanwaltschaft, Justizministerium) gutgeheißen wurde. Meiner Information nach könnte die Begründung nicht von der unterzeichneten Staatsanwältin, sondern sogar von einem renommierten Staatsanwalt verfasst worden sein.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bescheinigt der österreichischen Justiz eine mangelhafte Auseinandersetzung in der Vergangenheit mit ihrer Rolle im Nationalsozialismus. Aus der Außensicht als Strafrechtsprofessor konnte er in den 1980er-, 1990er- und 2000er-Jahren keine Vergangenheitsbewältigung beobachten, sagte der Minister bei einer Diskussionsveranstaltung zur Rolle der Justiz vor, während und nach der Zeit des Nationalsozialismus am Bezirksgericht Meidling am Montagabend (18.1.2016, H.W.). (http://derstandard.at/2000029370409/Brandstetter-fordert-Erinnerungskultur-der-Justiz-ein)

Justizminister Brandstetter hat nun bis Ende März Zeit, auf meine Parlamentarische Anfrage, in der ich ihn über das Zustandekommen dieser Begründung befrage, zu antworten. 71 Jahre nach Ende des Holocaust muss klar sein, wer die Täter und wer die Opfer waren. Am 15. Mai werde ich bei der Befreiungsfeier des KZ Mauthausen wieder auf einige treffen, die das oberösterreichische Vernichtungslager und seine Mordmaschinerie überlebt haben. Gerade ihnen sind wir es schuldig, dass wir eine neuerliche Verunglimpfung der Opfer nicht widerspruchslos akzeptieren. Das müssen auch die Staatsanwaltschaft Graz und das Justizministerium zur Kenntnis nehmen.

 

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

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