29. Dezember 2016

FPÖ-Deimek und der Verhetzungsparagraph

2016-12-28T19:20:07+01:0029.12.16, 10:48 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus, Nationalrat, Parteien|Tags: , |

deimek_pirincciGestern habe ich an dieser Stelle eine „Nachträgliche Mitteilung“ des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Gerhard Deimek veröffentlicht. Das hat nichts damit zu tun, dass ich eine falsche Behauptung aufgestellt oder sonst irgendetwas falsch gemacht hätte. Es hat ausschließlich mit dem Mediengesetz zu tun. Nach § 10 MedienG besteht nach Einstellung eines Strafverfahrens ein Anspruch, dass darüber berichtet wird.

Soweit ist dem Gesetz also Genüge getan: Ich werde die Sache aber nicht auf sich beruhen lassen, denn die Begründung der Staatsanwaltschaft ist abenteuerlich. Ich habe das auch öffentlich unmissverständlich deutlich gemacht („Verfahrenseinstellung gegen FPÖ-Deimek wegen Verhetzung nicht nachvollziehbar“).

Meine Kritik an der Staatsanwaltschaft habe ich schon vor zwei Wochen öffentlich gemacht: Der Statsanwalt meinte, es sei nicht erwiesen, dass Deimek den Hassartikel über „dauergeile Barbaren“ zur Gänze gelesen habe, den er zur Lektüre für alle, „die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen und nicht Wegbereiter der Araber“, weiterempfahl.

Nun habe ich gemeinsam mit unserem Justizsprecher Albert Steinhauser auch eine parlamentarische Anfrage an den Justizminister gerichtet. Ich möchte von diesem insbesondere wissen, welche konkreten Umstände trotz dieser ausdrücklichen Leseaufforderung daran zweifeln lassen, dass Deimek den Artikel gelesen hat. Der Minister sollte auch beantworten, warum die Staatsanwaltschaft die Beweisfragen nicht im Rahmen der Hauptverhandlung von einem unabhängigen Gericht klären lassen wollte.

Schließlich verweise ich auch auf den neu eingeführten § 283 Abs. 4 StGB: Er wurde auch deshalb eingeführt, weil zuvor die Vorsatzfragen im Zusammenhang mit dem Verhetzungstatbestand vielfach Probleme bereitet haben. Mit der neuen Bestimmung wurde daher speziell die gutheißende Weiterverbreitung verhetzenden Materials unter Strafe gestellt. Wie sich jetzt herausstellt, steht die Justiz mit der vorliegenden Interpretation dieses Paragraphen neuerlich vor einer nahezu unlösbaren Beweisfrage. Ein Beschuldigter muss nur bestreiten, die von ihm verbreiteten, verhetzenden Texte gelesen zu haben. Wenn das wirklich so sein sollte, braucht es eine neuerliche Reform des Verhetzungsparagraphen.

Gemeinsam mit Albert Steinhauser werde ich diesbezüglich im Jänner aktiv werden.

28. Dezember 2016

Nachträgliche Mitteilung

2016-12-28T17:02:47+01:0028.12.16, 10:53 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus, Medien, Nationalrat|Tags: |

deimek_pirincciGerhard Deimek begehrt folgende

NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG:

Sie  haben  am  21.  Februar  2016  auf  Ihrer  unter http://haraldwalser.at  erreichbaren Website  in  einem  Beitrag  mit  der  Überschrift  „Schluss  mit  lustig,  Herr  Deimek!“ Folgendes berichtet:

Ich  habe  am  14.  Jänner  eine  Sachverhaltsdarstellung  an  die  Staatsanwaltschaft Steyr  geschickt,  mit  dem  Ersuchen  zu  überprüfen,  ob  sich  der  FPÖ-Nationalratsabgeordnete  Gerhard  Deimek  „insbesondere  dadurch  der  Verhetzung strafbar gemacht hat, als er im Sinne des § 283 Abs 4 StGB schriftliches Material, das  Hass  gegen  Muslime  befürwortet,  in  einem  Medium  in  gutheißender  oder rechtfertigender  Weise  verbreitet  hat.  Auf  eine  Verbreitung  in  gutheißender  oder rechtfertigender  Weise  kann  insofern  geschlossen  werden,  als  es  im  unmittelbar danach  veröffentlichten  Kommentar,  der  ebenfalls  in  Zusammenhang  mit  dem betreffenden Artikel verfasst wurde, heißt: ‚Sollten alle lesen, die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen. Und nicht Wegbereiter der Araber.’” […] Nun hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil der von Deimek für gut befundene  und  retweetete  Beitrag  „stark  ausländerfeindliche  Formulierungen  und Theorie“ aufweise und beantragt daher die Aufhebung von Deimeks Immunität. Der Nationalrat  wird  vermutlich im März  darüber  entscheiden,  ob  diesem Antrag stattgegeben wird.

Die Staatsanwaltschaft Steyr führte gegen Gerhard Deimek auf Grund einer Anzeige ein  Ermittlungsverfahren  (AZ  2  St  13/16x),  in  dem  die  wegen  §  283  StGB (Verhetzung) erhobenen Vorwürfe geprüft wurden. Die Staatsanwaltschaft Steyr hat dieses  Ermittlungsverfahren  nunmehr  eingestellt,  weil  kein  tatsächlicher  Grund  zur weiteren Verfolgung bestand.

21. Februar 2016

Schluss mit lustig, Herr Deimek!

2016-02-21T10:22:27+01:0021.02.16, 9:37 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus, Nationalrat|Tags: , , |

deimek_pirincciIch habe am 14. Jänner eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Steyr geschickt, mit dem Ersuchen zu überprüfen, ob sich der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Gerhard Deimek „insbesondere dadurch der Verhetzung strafbar gemacht hat, als er im Sinne des § 283 Abs 4 StGB schriftliches Material, das Hass gegen Muslime befürwortet, in einem Medium in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet hat. Auf eine Verbreitung in gutheißender oder rechtfertigender Weise kann insofern geschlossen werden, als es im unmittelbar danach veröffentlichten Kommentar, der ebenfalls in Zusammenhang mit dem betreffenden Artikel verfasst wurde, heißt: ‚Sollten alle lesen, die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen. Und nicht Wegbereiter der Araber.’

Deimek galt bislang nicht als Rechtsaußenabbieger in seiner Partei. Wie im November 2014 in eine seiner Presseaussendungen der Code „88“ für „Heil Hitler“ rutschen konnte, ist bis heute nicht geklärt.

deimek_sitzplatzMit der Flüchtlingskrise scheinen bei Deimek jedoch einige Sicherungen durchgebrannt zu sein, und seine Posts in den sozialen Medien passten sich zunehmend dem Mainstream seiner Partei an. Vielleicht war der traumatisierende Auslöser, dass Deimek Anfang September am Westbahnhof, also in jener Zeit, als die ÖBB tausende aus Ungarn kommende Flüchtlinge Richtung Deutschland brachte, seinen reservierten Sitzplatz nicht einnehmen konnte? Es scheint ihn jedenfalls nachhaltig beschäftigt zu haben.

Nun hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil der von Deimek für gut befundene und retweetete Beitrag „stark ausländerfeindliche Formulierungen und Theorie“ aufweise und beantragt daher die Aufhebung von Deimeks Immunität. Der Nationalrat wird vermutlich im März darüber entscheiden, ob diesem Antrag stattgegeben wird.
Rassismus und Verhetzung sind kein Kasperltheater, auch wenn Deimek das so gesehen haben mag. Jetzt heißt’s jedoch: „Schluss mit lustig, Herr Deimek!“

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Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

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