18. Oktober 2016

Schulautonomie: kleine Brötchen statt großem Wurf!

2016-10-18T12:55:52+02:0018.10.16, 12:55 |Kategorien: Bildung|Tags: , , , |

Gruene-Schule11Jetzt ist er also da, der Vorschlag der Bundesregierung zur Schulreform. Nein, nicht alles ist schlecht. Nein, von der versprochenen grundlegenden „Reform“ kann leider nicht gesprochen werden.

Viele der Punkte, die heute im Ministerrat vorgestellt wurden, sind nämlich bereits jetzt möglich: Große Bereiche wie die qualitative und quantitative Verbesserung im Bereich der Elementarpädagogik – Stichworte Bildungsrahmenplan, Qualitätsstandards sowie zweites verpflichtendes Kindergartenjahr – und wichtige Entscheidungen wie die Gemeinsame Schule zumindest in der Modellregion in Vorarlberg lassen weiterhin auf sich warten.

Bis zu acht Schulen unter eine gemeinsame Leitung zu stellen, sehe ich – sagen wir mal – „vorsichtig positiv“: Hier kommt es auf das Kleingedruckte an, denn das klingt sehr stark nach Einsparungen. Was wir aber brauchen, ist ein besseres Angebot für die SchülerInnen! Die Idee, die organisatorische und pädagogische Leitung zu trennen, ist prinzipiell sinnvoll, die Bildung von größeren Schul-Verbünden daher zu begrüßen. Leider wird die gemeinsame Verwaltung von Pflicht- und Bundesschulen auf einen „zweiten Schritt“ verschoben. Damit wird die Segregation im Schulsystem weiter vorangetrieben.

Ob es, wie angekündigt, gelingt, die 50-Minuten-Einheiten aufzubrechen, ist fraglich: Das gesamte Dienstrecht der LehrerInnen, die Ressourcenzuteilungen an die Schulen und die Stundenplangestaltung basieren auf dieser Einheit. Ich verweise diesbezüglich auf das von mir eingeforderte Jahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte, das den Schulen den nötigen Spielraum für eine innovative Stundenplangestaltung gegeben hätte.

Die Abschaffung der Klassenschülerhöchstzahlen, Teilungsziffern und Mindestgruppengrößen ist positiv. Vor allem höhere Schulen profitieren der erhöhten Flexibilität, wenn sie große und auch fächerübergreifende Projekte in mehreren Phasen – von der großen Vorlesung, über die Kleingruppenarbeit bis zur Präsentation im Plenum – durchführen können.

Die Auswahl der Lehrkräfte an die Schulen zu verlagern muss sehr gut vorbereitet werden. Ohne sozialindexbasierter Mittelzuteilung können kleine Schulen und Standorte in sozialen Brennpunkten interessierten BewerberInnen weiterhin keine besonderen Konditionen anbieten. Das benachteiligt sie im Wettbewerb um die besten Köpfe gegenüber größeren Schulen und geht letztlich auf Kosten der SchülerInnen.

Die ursprünglich geplante Befristung der LeiterInnenposten auf jeweils fünf Jahre hätte die Innovationskraft der Schulen weiter befeuert und die Verantwortung für die Schulentwicklung gestärkt. Schade, dass dafür in der Regierung keine Mehrheit gefunden wurde. Die angekündigte Regelung der Definitivstellung nach fünf Jahren ist nicht neu.

Immerhin bekommen die Standorte mehr Einfluss auf die Personalentwicklung am Standort und können ein maßgeschneidertes Weiterbildungspaket für ihre Schule/ihren Cluster mit den Pädagogischen Hochschulen aushandeln. Um diese neuen Möglichkeiten erfolgreich zu nutzen, brauchen die Standorte und die SchulleiterInnen allerdings Kompetenzen, die bisher nicht Teil des Anforderungsprofils für SchulleiterInnen war.

Die angekündigte Mitsprache der SchulpartnerInnen, die Entparteipolitisierung der Landesschulräte und auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes bleiben weiterhin offen. Da ist ein Jahr nach der angeblichen „Einigung“ auf eine weitgehende Schulreform noch viel zu viel offen!

25. Februar 2016

Schulautonomie und LehrerInnendienstrecht im Parlament

2016-02-25T15:54:06+01:0025.02.16, 15:52 |Kategorien: Bildung, Nationalrat|Tags: |

 

Die NEOS haben in der letzten Nationalratssitzung eine Diskussion über die weitere Entwicklung des Dienstrechts für Lehrerinnen und Lehrer begonnen. Gut so!

Weniger gut: Die NEOS fordern die Abschaffung des LehrerInnendienstrechts und die Ersetzung durch einen Rahmenkollektivvertrag. Das bedeutet in letzter Konsequenz einen ersten Schritt zur Privatisierung des Schulwesens und eine unsichere Stellung und große Abhängigkeit der PädagogInnen.

Unsere Vorschläge gehen in eine andere Richtung. Wir wollen das Dienstrecht modernisieren und haben das schon vor Jahren präzisiert. In Kurzform habe ich den Antrag gestern nochmals eingebracht (Dienstrecht_Entschließungsantrag):

  • Rahmenjahresarbeitszeitmodell mit Unterrichts-, Vor- und Nachbereitung und sonstige Tätigkeiten (Beratung, Projektbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Anwesenheit, Sprechstunden, Konferenzen etc.)
  • Flexible Zeitabrechnung ermöglicht einen schulautonom gestalteten schülerInnengerechten Tagesablauf
  • durchgehendes Qualitätsmanagement und verpflichtende Personalentwicklung (in Verantwortung der Schulleitung)
  • Gleichwertige tertiäre Ausbildung und gleiche Gehaltsstruktur für alle LehrerInnen (inklusive ElementarpädagogInnen)
  • Einbeziehung der ElementarpädagogInnen und anderer pädagogischer Berufe ins LehrerInnendienstrecht

Wen unsere Vorstellungen genauer interessieren: „Lehrerdienstrecht: Grüner Alternativvorschlag!

22. Februar 2013

Grüne Vorschläge für ein Dienst- und Besoldungsrecht

2013-02-22T09:49:00+01:0022.02.13, 9:49 |Kategorien: Bildung|Tags: |

Gestern ist in Sachen LehrerInnen-Dienst- und Besoldungsrecht also wieder einmal ein Treffen „im kleinen Kreis“ zwischen Regierung und Gewerkschaft ohne konkretes Ergebnis zu Ende gegangen.

Wie im Obrigkeitsstaat des 19. Jahrhunderts werden die Positionen von Regierung und Gewerkschaft unter Verschluss gehalten und Verhandlungen an den Betroffenen vorbei als „Geheimsache“ geführt. Das führt zu massiver Verunsicherung bei den Betroffenen. Der Keim des Scheiterns ist somit bereits gelegt.

An dieser Stelle daher einige Grundsatzüberlegungen dazu, wie ein modernes Dienst- und Besoldungsrecht ausschauen sollte:

Derzeit spießt es sich bei den Verhandlungen – so die Gerüchte – offensichtlich bei der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte. Die Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern ausschließlich auf die Unterrichtszeit zu beschränken, ist im internationalen Vergleich aber ein „Auslaufmodell“. Im Ministerium solte man die eigenen ExpertInnen Ernst nehmen. In verweise auf eine Studie, die im Auftrag des BMUKK vom ibw (Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft) durchgeführt wurde: „Lehrerdienst- und Besoldungsrecht. Internationaler Vergleich anhand ausgewählter Länder & Reformoptionen für Österreich“. Schwerpunktmäßig wurden dabei die PISA-Topperformern beobachtet und als Beispiel herangezogen.

Ein modernes Dienst- und Besoldungsrecht müsste grob skizziert folgenden Grundsätzen folgen:

• Wir brauchen ein Arbeitszeitmodell, das Unterrichtsverpflichtung und schulische Anwesenheitszeit kombiniert.

• Zulagen für Lehrkräfte sollen stärker als bisher an den Schulen selbst geregelt werden.

• Mehr schulische Autonomie wollen wir auch bei der LehrerInnenauswahl.

• Möglichkeit der Standorte, bei unzureichender Leistung stärker einzugreifen (verpflichtende Fortbildung, Beratung …).

Wir müssen auch wegkommen vom jetzigen bürokratisch administrierten Zuteilungsmechanismus für Lehrkräfte. Wir brauchen einen offeneren Arbeitsmarkt und zielgerichtete Weiterbildung.

Und bitte nicht vergessen, worum es in der Schule eigentlich geht: die Kinder. Für die „Grüne Schule“ gilt daher: „Kein Kind zurücklassen!“

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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