31. März 2016

Gedenkstätte Mauthausen – ein „Proporz-Memorial“?

2016-04-01T10:47:27+02:0031.03.16, 10:04 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , |

Mauthausen UmfassungsmauerEs ist eine der unendlichen Geschichten in der österreichischen Innenpolitik – die Umgestaltung der Gedenkstätte Mauthausen und deren Neuorganisation, was die Verwaltung betrifft. Auf die derzeitige unbefriedigende Situation habe ich in den Medien und auf diesem Blog schon mehrfach Bezug genommen (siehe etwa „Mauthausen: Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr!“).

Nun hat die Regierung einen Gesetzesentwurf zu einem „Gedenkstättengesetz“ (GStG) vorgelegt und in Begutachtung geschickt (Bundesgesetz über die Errichtung der Bundesanstalt „KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial“).

Prinzipiell begrüße ich die administrative Auslagerung der Gedenkstätte aus der Verwaltung des Innenministeriums. Die nun vorgeschlagene Form ist jedoch ungeeignet. Heute habe ich in einem Gastkommentar für „Die Presse“ zu den Plänen der Regierung Stellung bezogen: „KZ-Gedenkstätte als großkoalitionäre Wirkungsstätte“.

Meine Hauptkritikpunkte sind:

  • Der (partei)politische Einfluss ist viel zu stark (ein vom BM.I kontrolliertes Kuratorium, eine vom Innenministerium eingesetzte rot-schwarze Doppel-Geschäftsführung und zwei Beiräte, die nur als Dekoration taugen)
  • Die Finanzierung ist nicht gesichert, die Valorisierung des jährlichen staatlichen Beitrags wurde im Gegensatz zu einem früheren Entwurf gestrichen, die versprochene Anschubfinanzierung für die Umgestaltung ist nicht mehr vorgesehen.

Alle sind aufgefordert, die Unabhängigkeit und den finanziell abgesicherten Betrieb der Gedenkstätte zu garantieren. Wer sich selbst vertiefen oder auch eine Stellungnahme (bis 19. April möglich) abgeben möchte, muss nur dem oben angegebenen Link folgen.

Hoffen wir, es tritt nicht das ein, was Wolfgang Schmutz, der ehemalige stellvertretende Leiter der pädagogischen Abteilung der Gedenkstätte, auf „twitter“ angekündigt hat – ein „Proporz-Memorial“.

12. Februar 2016

Gastbeitrag: „Landplage“ (Sabine Wallinger)

2016-02-17T12:43:57+01:0012.02.16, 11:54 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , , , |

gusen_befreiung

Mai 1945. Nach der Befreiung des Mauthausener Nebenlagers Gusen irren ausgemergelte und völlig erschöpfte Häftlinge, leicht zu erkennen an gestreifter Uniform und skelettartiger Auszehrung, durch die Felder rund um Sankt Georgen an der Gusen. Sie suchen Schutz bei den umliegenden Bauernhöfen, bitten um Essen. Viele Türen bleiben verschlossen, andere Bäuerinnen und Bauern zeigen Barmherzigkeit und reichen den vom Tode Gezeichneten Suppe und Kartoffeln. Tragischer Weise werden etliche von ihnen gerade daran sterben, weil ihr Körper mit der ungewohnten Nahrung nach langer Entbehrung nicht mehr fertig wird.

Im Lager Gusen, einer der betriebswirtschaftlichen Dependancen des KZ Mauthausen, wurden Kriegsgefangene aus vielen europäischen Ländern, Spanier, Slowenen, Tschechen, Belgier, Franzosen, Italiener, Polen, Russen, Ungarn, aber auch Juden und andere verfolgte Gruppen systematisch durch Schwerstarbeit zu Tode geschunden, vorwiegend im Steinbruch und im viele Kilometer langen Stollenbau „Bergkristall“, wo das deutsche Jagdflugzeug Messerschmitt 262 gefertigt wurde, sowie im Bahn-, Hafen- und Straßenbau. Es sind Straßen, die wir heute noch befahren, Bahnlinien, die noch in Betrieb sind. Nur die Me 262 fliegt nicht mehr. Durch das Prinzip „Vernichtung durch Arbeit“ war im Lager Gusen bis auf eine improvisierte Vergasungsbaracke keine Gaskammer vonnöten, dafür ein umso größeres Krematorium mit mehreren Brennöfen. Die Zahl der in Gusen Ermordeten beläuft sich auf etwa 35.000, das sind etwa 50% der dort inhaftierten Menschen.

Diese vielen Tausend haben kein Grab. Ihre Asche wurde in die Gusen gekippt und auf den Feldern als Dünger verstreut, weswegen der Verband „Schwarzes Kreuz“, welcher der Kriegsopfer gedenkt, sie zur St. Georgener Allerheiligenfeier mit keinem Wort erwähnt. Genauso wenig, wie sich für sie am dortigen Friedhof eine Gedenktafel fände. Tafeln, die an die Ermordeten erinnern, sieht man nur beim Krematorium, der einzigen Stelle, wo die Angehörigen den Tod ihrer Lieben verorten können. Das Krematorium befindet sich am Eingang der Wohnsiedlung, die nach dem Krieg auf den Fundamenten der Häftlingsbaracken errichtet wurde. Viele Kerzen brennen rund um die rostenden Brennöfen, viele Blumen und Kränze werden hingelegt, nicht nur zu Allerheiligen. Auch die Gedenktafeln wurden von den Angehörigen und den wenigen Überlebenden angebracht, nicht von offizieller Seite.

Doch wenigstens ein Grab eines Gusener KZ-Opfers existiert tatsächlich, und das kam so: Am Tag nach der Befreiung, es muss der 6. Mai 1945 gewesen sein, wankt ein Häftling den Uferweg an der Gusen entlang, weg vom Lager. Auf der Höhe eines Bauerngehöftes, wo er vermutlich Unterstand suchen wollte, wird er von einem SS-ler, noch in Bewaffnung und Uniform, erschossen. Der Bauernsohn, damals ein Kind, beobachtet den Vorfall: Gemächlich dahingetrabt sei er, der Schütze, habe, ohne seinen Lauf merklich zu verlangsamen, die Pistole gezogen und abgedrückt. Und gut gezielt. Der Schuss trifft den Häftling direkt über der Nasenwurzel, er ist sofort tot. Der SS-ler setzt seinen Lauf fort und verschwindet von der Bildfläche. Ob er noch sein gewohntes Lauftraining absolvierte oder schon auf der Flucht war, weiß man nicht. Ob er den Mann aus verspäteter „Pflichterfüllung“ oder aus sportlichen Motiven erschoss, wird nie zu klären sein, geschweige denn die Identität des Mörders. Man kann davon ausgehen, dass es ihm jedenfalls auf einen Mord mehr oder weniger nicht mehr ankam. Vielleicht wollte er einen Zeugen beseitigen oder nur die Gegend von der „Landplage“ der umherirrenden KZ-Häftlinge befreien. Auch die Identität des Ermordeten bleibt unbekannt. Später, erzählt der Bauer, kamen ein paar andere Häftlinge dazu und betrauerten ihn in einer fremden Sprache. Sie habe nach Polnisch geklungen, darum könnte es sich um einen Polen gehandelt haben. Oder auch nicht. Beide, der Mörder und sein Opfer, sind untergetaucht, jeder auf seine Weise, der eine im Zivilleben, der andere in der Erde.

grab_unbekannter haeftling_gusenSein Vater, erzählt der Bauer, habe seine Kinder, die das Loch in der Stirn des Mannes anstarrten, weggescheucht und den Erschossenen zusammen mit den dazugekommenen KZ-lern an Ort und Stelle begraben. Gebete wurden gesprochen. Später habe er darauf einen Stein setzen und eine Inschrift hineinmeißeln lassen „Zum Gedenken dem hier begr. KZ-Häftling, erschossen am Tag nach der Befreiung“. Das Grab befindet sich heute noch dort, im Gestrüpp am Uferweg der Gusen. Kein Angehöriger des Toten weiß davon.

Doch vielleicht trägt seine Erwähnung dazu bei, die Erinnerung des Rechtsschutzbeauftragten Herrn Dr. Gottfried Strasser an die „Landplage“ der befreiten KZ-Häftlinge in Mauthausen und Umgebung ein wenig zurecht zu rücken. Am Weltbild der „Aula“ wird wohl nicht zu rütteln sein.

© Sabine Wallinger 11. Feber 2016

Foto 1: Befreiter KZ-Häftling des Lagers Gusen am 12.5.1945 (http://www.archives.gov/press/press-kits/picturing-the-century-photos/images/sam-gilbert-camp-gusen.jpg)
Foto 2: Sabine Wallinger, Grab unbekannter KZ-Häftling, erschossen am Tag nach der Befreiung

6. Februar 2016

Skandalbegründung der Grazer Staatsanwaltschaft

2016-02-12T14:51:28+01:0006.02.16, 18:58 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , , , , , |

mauthausen_befreiungsfeierNach meiner Anzeige gegen den als rechtsextrem bekannten Aula-Autor Fred Duswald (u.a. in den 1970er-Jahren Funktionär der später verbotenen NDP unter Norbert Burger) und den Herausgeber der Aula, Martin Pfeiffer, hatte ich aus Kenntnis anderer Fälle befürchtet, dass es zu keiner Anklage gegen die beiden Herren kommen würde, obwohl sich das Zentralorgan der FPÖ-Burschenschafter, die Aula, zunehmend in Richtung neonazistisch bewegt. Womit ich nicht gerechnet hatte, war die Art, wie die Einstellung des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft Graz begründet wurde. Nicht nur ich, sämtliche von mir befragten ExpertInnen waren schockiert. Daher habe ich an den Justizminister eine Parlamentarische Anfrage, die auch den Aula-Artikel und das Begründungsschreiben der Staatsanwaltschaft Graz enthält, gestellt. Gestern berichtete die ZiB 2 darüber.

Meine zentralen Kritikpunkte:

Die Begründung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens gegen den Aula-Herausgeber und gegen den Autor Fred Duswald beruht wohl ausschließlich auf dem Aula-Artikel selbst und einem kurzen Verlagstext zum Buch, das Duswald in seinem Artikel vermeintlich rezensiert hat. Es wurden offensichtlich weder Fachleute noch die Autorin des angeblich von Duswald besprochenen Buches hinzugezogen. Auch Sekundärliteratur als Basis für die Begründung wurde offensichtlich nicht verwendet.

In der Einstellungsbegründung wird in skandalöser Weise indirekt die NS-Judikatur fortgeschrieben, indem die während der NS-Zeit als „Kriminelle“ internierten KZ-Häftlinge nach der „allgemeinen Lebenserfahrung“ (wie es in der Begründung wortwörtlich heißt!) aufgrund ihrer kriminellen Energie Straftaten auch nach der Befreiung verübt hätten.

Zudem lässt die Staatsanwaltschaft jeglichen historischen Kontext außer Acht, wodurch es etwa als „nachvollziehbar“ bezeichnet wird, dass die befreiten Häftlinge „eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs“ darstellten. Die Staatsanwaltschaft übernimmt hier ungeniert die Täter-Opfer-Umkehr des Autors.

Die Autorin des von Duswald rezensierten Buches distanziert sich aufs Schärfste von der Besprechung, wirft ein, dass Duswald die von ihr recherchierten Fakten verdreht habe und bezichtigt Duswald in einer schriftlichen Stellungnahme der Lüge. Ein Faktum, das die Staatsanwaltschaft nicht interessiert haben dürfte.

Das Verfahren gegen Duswald und Pfeiffer war berichtspflichtig, was bedeutet, dass die Einstellungsbegründung in den oberen Etagen (Oberstaatsanwaltschaft, Justizministerium) gutgeheißen wurde. Meiner Information nach könnte die Begründung nicht von der unterzeichneten Staatsanwältin, sondern sogar von einem renommierten Staatsanwalt verfasst worden sein.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bescheinigt der österreichischen Justiz eine mangelhafte Auseinandersetzung in der Vergangenheit mit ihrer Rolle im Nationalsozialismus. Aus der Außensicht als Strafrechtsprofessor konnte er in den 1980er-, 1990er- und 2000er-Jahren keine Vergangenheitsbewältigung beobachten, sagte der Minister bei einer Diskussionsveranstaltung zur Rolle der Justiz vor, während und nach der Zeit des Nationalsozialismus am Bezirksgericht Meidling am Montagabend (18.1.2016, H.W.). (http://derstandard.at/2000029370409/Brandstetter-fordert-Erinnerungskultur-der-Justiz-ein)

Justizminister Brandstetter hat nun bis Ende März Zeit, auf meine Parlamentarische Anfrage, in der ich ihn über das Zustandekommen dieser Begründung befrage, zu antworten. 71 Jahre nach Ende des Holocaust muss klar sein, wer die Täter und wer die Opfer waren. Am 15. Mai werde ich bei der Befreiungsfeier des KZ Mauthausen wieder auf einige treffen, die das oberösterreichische Vernichtungslager und seine Mordmaschinerie überlebt haben. Gerade ihnen sind wir es schuldig, dass wir eine neuerliche Verunglimpfung der Opfer nicht widerspruchslos akzeptieren. Das müssen auch die Staatsanwaltschaft Graz und das Justizministerium zur Kenntnis nehmen.

 

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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