Was versteht die GÖD unter „Schulautonomie“?

2014-11-06T14:52:00+01:0006.11.14, 14:52 |Kategorien: Bildung|Tags: , , , |

Das ist die Frage, wenn man das Schulrundschreiben 14-2014 der GÖD-Tirol durchliest (hier links oben auf der Homepage als Download).

Walter Meixner, Tiroler GÖD-Gewerkschafter für PflichtschullehrerInnen, wirft mir in dieser Ausgabe seines Schulrundschreibens vor, mir würde der Widerspruch zwischen den Begriffen „verpflichtend“ und „schulautonom“ nicht auffallen. Ausschlaggebend war meine Forderung nach einheitlichen Herbstferien. Neben den freien Dienstagen nach Ostern und dem Tag des Landespatrons, also jenen Tagen, die unterrichtsfrei aber nicht arbeitsfrei sind, müssten je nach Lage der Feiertage bis zu maximal zwei schulautonome Tage in die Herbstferien einbezogen werden.

Meixner beklagt nun, die Grünen würden die organisatorische Schulautonomie beschneiden. Wenn sich Meixners Auffassung von Schulautonomie auf die Regelung der schulautonomen Tage beschränkt, ist das bedauerlich. Schulautonomie, wenn man den Eltern von PflichtschülerInnen Betreuungsprobleme bereitet?

Herbstferien sind sinnvoll – in Vorarlberg haben sie sich auch schon durchgesetzt. Eine Erholungsphase im Herbst ist bitter notwendig. Im Sommersemester fehlen die Lerntage, denn die Zeit für die Prüfungen ist knapp. Meine Erfahrungen mit Herbstferien – als Lehrer und als Schulleiter – zeigen, dass sie wesentlich zur Entspannung der Lernsituation beitragen.

Die Organisation der schulautonomen Tage bindet zudem bei allen Schulpartnern Zeit und Energie, die für die autonome Gestaltung des Schullebens wesentlich besser genutzt werden könnte. Es gibt in Schulen sehr viele autonom zu treffende Entscheidungen. Die Verteilung der schulautonomen Tage scheint mir da nicht zentral. Mit Maßnahmen im inneren der Schule lässt sich autonom wesentlich mehr bewegen, ohne dass Eltern zusätzliche Betreuungsprobleme verursacht werden.

Dem Herrn Gewerkschafter sei das Studium des Informationsblattes aus dem Ministerium zur Schulautonomie empfohlen. Dort werden die Möglichkeiten beschrieben, sie reichen von der Alternativen Leistungsbeurteilung bis zu den Möglichkeiten und Grenzen der Lehrplanautonomie. Und ja: ganz am Schluss kommen auch noch die „Unterrichtsfreien Tage“ vor.

Für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“