11. Februar 2018

„Aula“-Skandal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

2018-05-21T10:27:53+02:0011.02.18, 18:52 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , |

Das entwickelt sich langsam zu einer unendlichen Geschichte. Der skandalöse Artikel des freiheitlichen Magazins „Aula“ über „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ hat ja zu einer zivilrechtlichen Klage und einer Verurteilung der Medieninhaber bzw. des Autors Fred Duswald geführt („Aula“ zum Widerruf und zur Übernahme der Verfahrenskosten gezwungen).

Ungeheuerlich ist allerdings das Urteil des OLG Graz im medienrechtlichen Verfahren, in dem aus Fristgründen ein zweiter ähnlicher Artikel geklagt wurde. „Der Standard“ berichtet ausführlich über diesen Skandal.

Dabei geht es um die Wiederholung und teilweise sogar Verschärfung der infamen Lügen. Das OLG Graz meint nun, dabei handle es sich lediglich um eine wörtliche Wiedergabe der ursprünglichen Behauptungen und keinen „eigenen Bedeutungsgehalt“. Mit anderen Worten: Es sei nur eine „Berichterstattung“ über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der StA Graz, die Wiederholung der Unterstellungen sei daher für das Verständnis des Lesers sogar erforderlich. Der „Sinngehalt“ werde demnach nicht „aktualisiert“. Die vom OLG durchaus konstatierte „Häme“ im Artikel sei „ausschließlich gegen das von Harald Walser als strafwürdig empfundene Verhalten der Aula bzw des Autors durch den Ursprungsartikel“ gerichtet.

Duswald und die Aula gehen also straffrei aus, weil sie ihre eigenen strafbaren Inhalte nur zitieren. Dass Duswald im Artikel versucht hat, die Lüge über die Mauthausen-Befreiten mit erfundenen Fakten zu belegen, wird vom Gericht nicht gewürdigt. Das ist hanebüchen. Das Grazer Berufungsgericht hat den inkriminierten Artikel offenbar nicht einmal vollständig gelesen; anders lässt sich diese skurrile Beurteilung des Bedeutungsinhalts kaum erklären.

Wir Grüne lassen das daher auch nicht so stehen. Wir haben von Beginn weg versprochen, alle uns möglichen juristischen Schritte zu unternehmen, um die diffamierten Mauthausen-Überlebenden zu rehabilitieren. Daher haben wir einen betroffenen ehemaligen Mauthausen-Ex-Häftling, Aba Lewit, dabei unterstützt, Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzubringen. Hier die Klagsschrift (EGMR-Beschwerde).

15. Februar 2017

„Aula“ zum Widerruf und zur Übernahme der Verfahrenskosten gezwungen

2017-02-15T20:06:01+01:0015.02.17, 11:38 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , |

„Volkswagens ewiggestriger Kult mit der Schuld […]. Die Volkswagen-Führung denkt nur an Auschwitz. Der Einstieg ins Buß-Busineß [sic!] erfolgte vor drei Jahrzehnten. Seither ist VW gemeinsam mit dem Internationalen Auschwitz-Komitee (IAK) auf den ‚Ort der Erinnerung und des Lernens‘ fixiert. […] Mit dem Engagement verbindet Volkswagen einen volkspädagogischen Auftrag. Viermal im Jahr fahren unschuldige VW-Lehrlinge für jeweils vierzehn Tage nach Auschwitz, um durch den ‚Kult mit der Schuld‘ (Heinz Nawratil) der Umerziehung unterworfen zu werden.“ (Fred Duswald, Die Aula 9/2015, S. 26 f.)*

Dieses Zitat ist eines von vielen, das die politische Stoßrichtung des Zentralorgans des Freiheitlichen Akademikerverbands (FAV) und ihres Autors Fred Duswald gut charakterisiert: Die ohnehin sehr spät erfolgte Aufarbeitung der unrühmlichen Geschichte des VW-Konzerns im Nationalsozialismus als Einstieg ins „Buß-Business“ zu diffamieren und den Besuch von Jugendlichen im Vernichtungslager Auschwitz zur „Umerziehung“ zu stilisieren, gehört zum geschichtsrevisionistischen Standardrepertoire von Fred Duswald und anderer Stammautoren der Aula.

Der gestrige Ausgang des zivilrechtlichen Verfahrens gegen die Aula, das ehemalige KZ-Häftlinge und die Tochter von Leon Zelman geführt haben, wird ein herber Schlag ins Gesicht der rechtsextremen Zeitschrift und ihrer Gefolgschaft sein, denn in der April-Nummer wird das zu lesen sein:

WIDERRUF
Wir haben in der Ausgabe Juli/August 2015 der „Die Aula – Das freiheitliche Monatsmagazin – unabhängig & unangepasst“ im Artikel mit dem Titel „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ die falschen Behauptungen verbreitet, die ehemaligen Häftlinge/Befreiten des KZ Mauthausen, dessen Neben-/Außenlager oder anderer Konzentrationslager seien Massenmörder und/oder für die Bevölkerung eine Landplage gewesen und/oder haben das Land raubend und plündernd, mordend und schändend geplagt und schwerste Verbrechen begangen.
Wir widerrufen hiermit diese Behauptungen als unwahr.
Dr. Manfred Werner Duswald, Aula Verlag Ges.m.b.H. (Martin Pfeiffer)

Ich bin sehr erleichtert über die nun gerichtlich erwirkte definitive Klärung, dass es in Österreich ab sofort nicht mehr erlaubt ist, Holocaust-Überlebende in einer derartig menschenverachtenden Weise zu beleidigen, wie es die Aula mehrfach getan hatte. Diese nun erzwungene Klarstellung ist eine überaus notwendige Korrektur der seinerzeitigen skandalösen Begründung der Einstellung des Verfahrens gegen die Aula und den Autor des Artikels durch die Grazer Staatsanwaltschaft, die national und international viel Schaden angerichtet hat.

Überprüfung der Aula nach dem Verbotsgesetz

Es ist aber auch klar, dass es mit dem nunmehrigen Ausgang des Verfahrens nicht zu Ende sein kann. Jetzt ist dringend zu klären, ob die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands nicht nur als rechtsextrem, sondern auch als antisemitisch und sogar geschichtsrevisionistisch eingestufte Zeitschrift nicht dem Verbotsgesetz zu unterwerfen ist. Gleichzeitig sollte sich die FPÖ sehr genau überlegen, ob sie diese widerwärtige Zeitschrift weiterhin als das Zentralorgan der ihr nahestehenden Burschenschaften halten und mit Inseraten und Wortspenden unterstützen will.

Dass die Aula den diffamierenden Artikel als unwahr widerrufen muss und zudem die Kosten für das Verfahren zu tragen hat, ist auch eine Genugtuung für die Kläger und für die Klägerin. Es ist überaus anerkennenswert, dass die neun KZ-Überlebenden und die Tochter von Leon Zelman, Caroline Shklarek-Zelman, nach der verheerenden ursprünglichen Einstellung des Verfahrens den Gang vors Gericht gewagt haben. Wir sind ihnen zu großem Dank verpflichtet, denn ohne sie wäre diese gerichtliche Klärung nicht möglich gewesen. Gleichzeitig ist auch dem Bund sozialdemokratischer Freiheitskämpfer/innen und der SPÖ für die Unterstützung der Klage zu danken.
* zitiert nach: http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/rechtsextreme-organisationen/die-aula/zitate-ab-2011

13. Februar 2017

Die mit dem grünen Winkel

2017-02-13T14:02:30+01:0013.02.17, 10:34 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus, Gesellschaft|Tags: , , , |

Heute erhält das „Personenkomitee für Opfer der NS-Militärjustiz“ im Parlament den renommierten „Margarethe-Lupac-Preis“. Nach der im Parlament verabschiedeten gesetzlichen Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure und dem 2014 eröffneten Deserteursdenkmal in Wien ein weiteres Highlight („Einsatz für Opfer wird geehrt“).

Es ist aber noch einiges zu tun. Beispielsweise die Rehabilitierung sogenannter „BerufsverbrecherInnen“, die in Konzentrationslager eingeliefert wurden und den grünen Winkel erhielten. Frank Nonnenmacher beschreibt die juristischen „Winkelzüge der Nazis“ und warum diese heute endlich überwunden werden müssen: „Eine formal-juristische Anerkennung der ‚Grünwinkligen‘ als Opfer des Nationalsozialismus ist eine Voraussetzung für adäquate Formen des Erinnerns.“ Viel besser als mit der Lebensgeschichte seines Onkels kann man kaum verdeutlichen:

„Mein Onkel Ernst Nonnenmacher wurde 1908 als Kind einer ledigen Weißbüglerin geboren, er wuchs in Stuttgart unter elenden sozialen Bedingungen auf. Früh war er darauf angewiesen, durch kleinkriminelle Taten zum Unterhalt beizutragen. Als junger Mann verstand er sich als Proletarier und emotional der kommunistischen Bewegung zugehörig. Im sogenannten Berliner Blutmai 1929 entkam er knapp der Verhaftung. Er wurde mehrfach zu Kurzstrafen wegen (damals strafbarer) Bettelei, Diebstahl, Verstoß gegen die Meldegesetze und schließlich 1939 – er lebte in Notgemeinschaft mit Maria zusammen, die zeitweilig „anschaffen“ ging – wegen Zuhälterei in einem Verfahren ohne eigenen Rechtsbeistand zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.“

Nonnemacher saß seine Haft ab und wurde anschließend im Mai 1941 ohne weiteres Verfahren ins KZ Flossenbürg eingeliefert – zuerst als „Asozialer“ und dann als „Berufsverbrecher“ gebrandmarkt. Dem Tod  entging er nur knapp, die Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus wurde ihm nach 1945 „natürlich“ verweigert.

Wir sind gefordert – nicht nur in Deutschland. Sylvia Köchl und Andreas Kranebitter haben jüngst im „Republikanischen Klub“ in Wien zum Thema eindrucksvoll referiert, verweisen möchte ich auch auf Köchls Buch „Das Bedürfnis nach gerechter Sühne“.

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

Hier erfahren sie mehr…

Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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