30. Juni 2016

Futtertrog Politjobs: Sie lernen es nicht!

2016-06-30T10:08:31+02:0030.06.16, 9:20 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus, Parteien|Tags: , , |

mikl-leitner_mauthausen_figlVor Jahrzehnten kursierte ein Witz: Was passiert in Österreich, wenn ein Posten frei wird? Es werden drei Neue angestellt. Ein Roter, ein Schwarzer und einer, der arbeitet.

Der Witz war kein Witz, sondern entsprach weitgehend der Realität. Ich erinnere mich noch gut an die Sensationsmeldung, als in der Steiermark in den 1980er-Jahren erstmals an einem Gymnasium in Graz eine parteifreie Lehrerin zur Direktorin ernannt wurde – das aber nur nach massivem Druck durch Eltern und LehrerInnen.

Wir wissen, dass auch noch heute relevante Jobs nach dem Prinzip der Parteizugehörigkeit vergeben werden, nicht mehr durchgängig, aber dennoch oft genug. Die BürgerInnen haben schon längst die Nase voll, der Aufstieg der FPÖ unter Jörg Haider war auch davon die Folge. Nun wissen wir, dass FPÖ/BZÖ, als sie im Bund und in Kärnten an der Regierung waren, das Prinzip, Jobs an fachfremde und unfähige Parteimitglieder zu vergeben, zur Vollendung gebracht haben.

Immer wieder beteuern RegierungsvertreterInnen, nunmehr Posten in objektivierten Vergabeverfahren zu besetzen. Wie viel diese Sonntagsreden wert sind, mussten wir einmal mehr gestern zur Kenntnis nehmen. Im Innenausschuss wurde gegen die Stimmen der Grünen und Neos das Gedenkstättengesetz, das die Auslagerung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen und seiner Nebenlager in eine Bundesanstalt regelt, angenommen. Im wichtigsten Organ, dem Kuratorium, sind zehn VertreterInnen aus schwarzen und roten Ministerien vorgesehen, zudem je ein Sitz für das der SPÖ nahestehende österreichische und internationale Mauthausenkomitee, für den Betriebsrat und auch für die schwarze Gewerkschaft des öffentlichen Diensts (GÖD). Die Vorsitzenden des wissenschaftlichen und des internationalen Beirats dürfen dabei sein, aber nicht mitstimmen. Dass etwa im internationalen Beirat alle Sozialpartner samt Industriellenvereinigung vertreten sind, die niederösterreichische (!) Landesregierung und jemand aus dem Wiener Stadtsenat, ist nur mehr als großkoalitionäre Draufgabe zu bewerten. Das sind zwar noch keine Jobs, sondern diese Besetzung bedeutet „nur“ die Absicherung der Einflusssphären, aber die Bestellung der Geschäftsführung und deren Vertretung steht noch aus. Wie die wohl ausgehen wird, ist absehbar.

Auf meine Kritik an dieser Besetzungspraxis kam von Werner Amon (ÖVP) denn doch eine erstaunliche Antwort. Er bestritt die Proporzbesetzung nicht einmal, sondern begründete diese, indem er meinte, man wolle dadurch dem Geist der „Lagerstraße“ Rechnung tragen. Gemeint ist hier die gemeinsame Hafterfahrung von sozialistischen und christlichsozialen Parteiangehörigen in Konzentrationslagern, die nach den Auseinandersetzungen im Austrofaschismus zu einer Versöhnung der beiden Lager und dem Willen der Zusammenarbeit beim Wiederaufbau des Landes beigetragen hätte.

Nur, den Mythos der „Lagerstraße“ zu bemühen, um sich wieder einmal die großkoalitionäre Einflussnahme zu sichern, ist 71 Jahre nach Ende des Nationalsozialismus nicht nur retro, sondern einfach frech. Es überrascht auch mich immer wieder, wie hingebungsvoll Rot und Schwarz weiter an ihrem Selbstmord basteln, indem sie aus der Geschichte nichts lernen. Eine Tragödie!

Foto BM.I: Johanna Mikl-Leitner 2012 bei der Enthüllung des Figl-Denkmals in Mauthausen. (http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_oeffentlichesicherheit/2012/11_12/files/mauthausen_figl.pdf)

31. März 2016

Gedenkstätte Mauthausen – ein „Proporz-Memorial“?

2016-04-01T10:47:27+02:0031.03.16, 10:04 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , |

Mauthausen UmfassungsmauerEs ist eine der unendlichen Geschichten in der österreichischen Innenpolitik – die Umgestaltung der Gedenkstätte Mauthausen und deren Neuorganisation, was die Verwaltung betrifft. Auf die derzeitige unbefriedigende Situation habe ich in den Medien und auf diesem Blog schon mehrfach Bezug genommen (siehe etwa „Mauthausen: Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr!“).

Nun hat die Regierung einen Gesetzesentwurf zu einem „Gedenkstättengesetz“ (GStG) vorgelegt und in Begutachtung geschickt (Bundesgesetz über die Errichtung der Bundesanstalt „KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial“).

Prinzipiell begrüße ich die administrative Auslagerung der Gedenkstätte aus der Verwaltung des Innenministeriums. Die nun vorgeschlagene Form ist jedoch ungeeignet. Heute habe ich in einem Gastkommentar für „Die Presse“ zu den Plänen der Regierung Stellung bezogen: „KZ-Gedenkstätte als großkoalitionäre Wirkungsstätte“.

Meine Hauptkritikpunkte sind:

  • Der (partei)politische Einfluss ist viel zu stark (ein vom BM.I kontrolliertes Kuratorium, eine vom Innenministerium eingesetzte rot-schwarze Doppel-Geschäftsführung und zwei Beiräte, die nur als Dekoration taugen)
  • Die Finanzierung ist nicht gesichert, die Valorisierung des jährlichen staatlichen Beitrags wurde im Gegensatz zu einem früheren Entwurf gestrichen, die versprochene Anschubfinanzierung für die Umgestaltung ist nicht mehr vorgesehen.

Alle sind aufgefordert, die Unabhängigkeit und den finanziell abgesicherten Betrieb der Gedenkstätte zu garantieren. Wer sich selbst vertiefen oder auch eine Stellungnahme (bis 19. April möglich) abgeben möchte, muss nur dem oben angegebenen Link folgen.

Hoffen wir, es tritt nicht das ein, was Wolfgang Schmutz, der ehemalige stellvertretende Leiter der pädagogischen Abteilung der Gedenkstätte, auf „twitter“ angekündigt hat – ein „Proporz-Memorial“.

29. Februar 2016

Schallende Ohrfeigen für Parteiproporz in der Schule

2016-02-29T11:53:50+01:0029.02.16, 11:53 |Kategorien: Bildung|Tags: |

DenkerEine schallende Ohrfeige verpasste das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sowohl dem Bundespräsidenten für eine sachlich nicht gerechtfertigte Personalentscheidung als auch der Unterrichtsministerin, weil sie das murrend aber doch zur Kenntnis genommen hatte.

Die jahrelange Demütigung einer besser qualifizierten Frau für eine Leitungsfunktion könnte nun ein Ende haben. Doch der Reihe nach.

Anfang 2010 hat sich Mag.a Ingrid Köck um die Leitung des Gymnasiums Mürzzuschlag beworben. Ihr Mitbewerber war der Sport- und Geografielehrer Heimo Hirschmann. Nach einem Assessment-Verfahren und Hearing entschied sich der damalige Landesschulinspektor für Frau Köck.

Im parteipolitisch besetzten Kollegium des Landesschulrats war man auf Vorschlag des damaligen Präsidenten Wolfgang Erlitz (SPÖ) anderer Meinung und setzte den ÖAAB-Mann Hirschmann an die erste Stelle. Der „rote“ Präsident hat gute Gründe: Das Gymnasium Mürzzuschlag „gehört“ nach der schwarz-roten Proporzlogik der ÖVP, Köck aber ist parteilos.

Das folgende Verfahren war bemerkenswert, denn der Akt war schon nach einiger Zeit unvollständig. Beispielsweise wurde das für Köck positive Gutachten des Landesschulinspektors  – von wem auch immer – entnommen und war nicht mehr auffindbar.

Ingrid Köck ist eine mutige Frau. Sie wollte das alles nicht hinnehmen und wandte sich an die Gleichbehandlungskommission des Bundes. Dort war man entsetzt und stellte im September 2012 eine klare Diskriminierung fest. Die Bewertung der Qualifikationen sei „grob unsachlich“, Ingrid Köck sei zu bestellen. Ministerin Heinisch-Hosek ließ sich (vorerst) überzeugen, dem Bundespräsidenten aber war das egal. Hirschman sei der bestqualifizierte Kandidat, im Ministerium gab man nach und sprach von „zwei vertretbaren Rechtsmeinungen“. Mit Wirkung vom 1. Februar 2015 wurde Hirschmann zum Direktor ernannt.

Letzte Woche hat das Bundesverwaltungsgericht anders entschieden (Köck_Mürzzuschlag_VwGH_25.2.2016): „Der Beschwerde wird stattgegeben … und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde zurückverwiesen.“ Das Gericht spricht von einem eindeutigen „Eignungsvorsprung der Beschwerdeführerin“.

Zusammengefasst begründet das BVwG seinen Beschluss damit, dass die Behörde das ihr zustehende Ermessen nicht im Sinne des Gesetzes ausgeübt hat. Besonders hat das BVwG dabei die zahlreichen einschlägigen Kompetenzen von Mag.a Köck hervorgehoben, insbesondere ihre Tätigkeit als Administratorin. Gleichzeitig hat das Gericht die Mag. Hirschmann zugesprochenen Kompetenzen, insbesondere im Hinblick auf dessen außerschulische Tätigkeiten sowie in der Interessenvertretung, relativiert.

Die Behörde muss der Rechtsanschauung des BVwG folgen bzw. ist an die rechtliche Beurteilung gebunden. Im Ergebnis müsste die Behörde dann Mag.a Köck in einem neuerlichen Ernennungsvorschlag an die erste Stelle reihen.

Köck hatte Glück, weil sie mit dem bekannten Verfassungsrechtler Heinz Mayer einen in solchen Fällen erprobten juristischen Beistand hatte. Doch dieses Glück hat nicht jeder. Der Kampf gegen den Parteiproporz muss auf politischer Ebene gewonnen werde. Der Fall wird uns noch einige Zeit beschäftigen!

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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