18. Dezember 2014

Zentralmatura: eine Krisenhotline muss her!

2015-05-01T08:07:47+02:0018.12.14, 11:15 |Kategorien: Bildung|Tags: |

ZentralmaturaDie Zeichen stehen in Sachen Zentralmatura auf Sturm: Die dilettantische Vorgangsweise des Ministeriums lässt – begleitet von erschreckenden Zwischenergebnissen („Ein Drittel der Schularbeiten negativ“) – für die kommenden Wochen und Monate Schlimmes erahnen. Die Verunsicherung, Kritik und Proteste seitens der MaturantInnen sind nachvollziehbar. MaturantInnen dürfen nicht zu Opfern einer desaströsen Vorbereitung der Zentralmatura werden.
Die Empörung bei Eltern und SchülerInnen ist absolut berechtigt. Ich kann nicht verstehen, warum die vielen kritischen Stimmen der letzten Monate nicht zur Kenntnis genommen wurden. Gleichzeitig aber warne ich vor hysterischen Schnellschussreaktionen, wie sie bei der „Datenleck-Affäre“ der Fall waren.
Während aus der Steiermark gemeldet wird, dass jede dritte Probeschularbeit für die Zentralmatura negativ bewertet wurde und uns weitere Meldungen aus ganz Österreich von verunsicherten Eltern erreichen, spricht das BIFIE auf seiner Website von einem „angemessenen Schwierigkeitsgrad und einer hohen inhaltlichen Qualität“ der Aufgabenstellung. Da stimmt doch ganz offenkundig etwas nicht! Warum verschließt das BIFIE seine Augen vor der Realität?
Ich habe heute in einer Presseaussendung daher als Sofortmaßnahme die Einrichtung einer Beratungs- und Krisenhotline gefordert: Alle Betroffenen müssen Ansprechpartner haben, die auf die Riesenverunsicherung kompetent und unbürokratisch reagieren können. Im Notfall muss für dieses Jahr an einer Zwischenlösung gebastelt werden, die nicht Maturantinnen und Maturanten zu den Opfern einer schludrigen Vorbereitung des Projekts Zentralmatura machen, gleichzeitig aber das an sich sinnvolle Projekt nicht gefährden.

15. Dezember 2014

Zentralmatura: verpflichtende Zweitbegutachtung bei Nicht genügend!

2015-05-01T08:09:06+02:0015.12.14, 12:08 |Kategorien: Bildung|Tags: |

ZentralmaturaDie Klagen über unzureichende Vorbereitung der Zentralmatura werden häufiger. Allein an diesem Wochenende habe ich dazu vier Mails erhalten.
Um zumindest gröbste Ungerechtigkeiten zu verhindern, habe ich einen Vorschlag gemacht: Zweitbegutachtung von negativen Arbeiten. Die derzeitige Gesetzeslage sieht das nicht vor.
Im SchUG § 38 Abs. 3 ist die Beurteilung der Klausurarbeiten wie folgt geregelt: „Bei den standardisierten Prüfungsgebieten der Klausurprüfung gemäß § 37 Abs. 2 Z , deren Aufgabenstellungen durch den zuständigen Bundesminister bestimmt werden, haben die Beurteilungsanträge der Prüfer sowie die Beurteilung durch die Prüfungskommission nach Maßgabe von zentralen Korrektur- und Beurteilungsanleitungen des zuständigen Bundesministers zu erfolgen.“
Bei den schriftlichen Klausurarbeiten gibt es somit keine Verpflichtung zur Einbeziehung einer Zweitkorrektur – auch dann nicht, wenn die Beurteilung negativ ausfällt -, sondern hier ist als qualitätssichernde Instanz nur die Prüfungskommission insgesamt vorgesehen.
Bei den mündlichen Prüfungen hingegen und bei der gleichfalls mündlichen Kompensationsprüfung sind jeweils zwei PrüferInnen bzw. PrüferIn und BeisitzerIn vorgesehen, denen gemeinsam eine Stimme zukommt, d.h. die sich auf eine Note einigen müssen.
Im SchUG § 38 Abs. 4 heißt es dazu: „Die Leistungen des Prüfungskandidaten bei den einzelnen Prüfungsgebieten der mündlichen Prüfung der Hauptprüfung sind auf Grund von begründeten einvernehmlichen Anträgen der Prüfer bzw. der Prüfer und Beisitzer von der jeweiligen Prüfungskommission der Hauptprüfung (§ 35 Abs. 2 und 3) zu beurteilen (Beurteilung der Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung).“
Analog heißt es in § 35 Abs. 3: „Bei Prüfungsgebieten der mündlichen Prüfung sowie bei mündlichen Kompensationsprüfungen der Klausurprüfung kommt den Prüfern bzw. dem Prüfer und dem Beisitzer jeweils gemeinsam eine Stimme zu.“
Kurz gesagt: Bei den mündlichen Prüfungen müssen immer zwei fachkundige Lehrer eine Beurteilung abgeben (und sich auf eine Note einigen), bei der schriftlichen Klausur ist dies hingegen nicht vorgesehen, und zwar auch dann nicht, wenn der Prüfer die Klausur auf „Nicht Genügend“ beurteilt.
Einen entsprechenden Antrag habe ich im Parlament eingebracht: Zweitbegutachtung von negativ beurteilten schriftlichen Prüfungsaufgaben bei der standardisierten Reife- und Diplomprüfung

10. Dezember 2014

Kein Sparen auf Kosten der MaturantInnen bei der Zentralmatura!

2015-05-01T08:12:13+02:0010.12.14, 19:53 |Kategorien: Bildung|Tags: |

ZentralmaturaProbleme bei der Zentralmatura und kein Ende!
Jetzt geht es darum, dass man in Zeiten großer Verunsicherung noch mehr Unsicherheit schafft und allen Ernstes massiv an Vorbereitungsstunden einsparen möchte. Leidtragende sind wieder einmal die MaturantInnen und viele Lehrkräfte, die nun unbezahlt für Fragen zur Verfügung stehen. Im Kern geht es darum:
• Die Vorbereitungsstunden in der unterrichtsfreien Zeit zwischen schriftlicher und mündlicher Matura in Arbeitsgruppen sollen von maximal bis zu 16 Stunden auf maximal vier Stunden gekürzt werden.
• Die Gruppengröße kann bis zu 20 MaturantInnen betragen. In dem mir vorliegenden Leitfaden des Ministeriums heißt es etwas kompliziert, dass „die dem Ergebnis der Teilung der Gesamtzahl der im Prüfungsgebiet zu betreuenden Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten durch 20, gegebenenfalls aufgerundet auf die nächste ganze Zahl, entspricht“.
• Für die Lehrkräfte bedeutet die neue Regelung eine massive Verschlechterung.
Die BundesschülerInnenvertretung hat ebenfalls massiv gegen diese Verschlechterung protestiert.
Meine Einladung: Wer Fragen oder Anregungen hat, kann das ganz einfach per Mail machen.

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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