Im Jahr 2001 hat sich Österreich im „Washingtoner Abkommen“ dazu verpflichtet, jetzt soll ein Teil davon eingelöst werden: Heute haben wir im Verfassungsausschuss die Sanierung jüdischer Friedhöfe gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen. Die Regierung will dafür in den nächsten zwanzig Jahren jährlich eine Million Euro zur Verfügung stellen. Auch Niederösterreich und Wien werden Beiträge leisten. Der Haken: Geld wird nur dann fließen, wenn sich die jeweilige Standort-Gemeinde zur weiteren Pflege des Friedhofs verpflichtet.

Ich habe im Ausschuss darauf hingewiesen, dass sich Österreich seit 1948 im Kriegsgräberfürsorgegesetz unter anderem auch zur Pflege der Gräber von SS-Angehörigen verpflichtet hat, sich aber auch jetzt noch weigert, die Verantwortung für die Pflege der Gräber jüdischer Opfer zu übernehmen. Laut Wilhelm Molterer wäre das ein „tödlicher Fehler“ (weil es natürlich Geld kostet)! Was für die Täter recht ist, scheint für die Opfer noch immer nicht durchsetzbar zu sein. Auch auf meine Frage, was passiere, wenn eine finanzschwache Gemeinde kein Geld für die Instandsetzung aufbringen könne, gab es keine Antwort. Dann passiert nämlich nichts. Wir haben einen eigenen Gesetzesantrag eingebracht – er wurde von allen anderen Parteien abgelehnt. Fazit: ein erster wichtiger Schritt, nicht mehr.

Kurzer Nachtrag, weil heute in der „Presse“ Rainer Nowak darüber berichtet: „Finanzierung jüdischer Friedhöfe bleibt weiter vage