Die Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus ist mehr als 75 Jahre nach den Februarkämpfen 1934 überfällig. Für die Opfer der NS-Justiz ist das ja bereits gemacht worden. Heute haben unser Justizsprecher Albert Steinhauser und ich in einer gemeinsamen Pressekonferenz einen entsprechenden Antrag vorgestellt. Unser Entschließungsantrag greift damit eine Initiative des SPÖ-Abgeordneten Johannes Jarolim aus dem Jahr 2004 wieder auf. Leider wollen die Sozialdemokraten nun – in der Regierung – nichts mehr von ihrem Vorschlag wissen, obwohl die Verhängung von standgerichtlichen Todesurteilen gegen Sozialdemokraten im Februar 1934 zu den dunkelsten Kapiteln der österreichischen Geschichte zählt. 21 Standgerichtstodesurteile wurden gefällt und neun sozialdemokratische Funktionäre hingerichtet. Darunter – um nur ein Beispiel zu nennen – der Schuhmacher Karl Münichreiter, dem nicht einmal die Verwendung einer Schusswaffe nachgewiesen werden konnte. Münichreiter war zudem durch zwei Schüsse schwer verletzt worden, als er einem verletzten Kameraden zu Hilfe kommen wollte. Obwohl sogar Kardinal Innitzer und Bundespräsident Wilhelm Miklas für ihn intervenierten, wurde der Vater zweier Kleinkinder auf einer Tragbahre zum Galgen im Wiener Landesgericht getragen und gehenkt.

Die juristische Rehabilitierung dieser Opfer ist überfällig.