Es gibt auch positive Beipiele für Stiftungen. Da ist nicht die Vermögensmaximierung, sondern ein gesellschaftlicher Fortschritt der Stiftungszweck: Die Köck Privatstiftung ist so ein Beispiel. Sie unterstützt seit mehr als 10 Jahren Projekte im Bereich der Schulreform und der kindgemäßen Pädagogik. Prämiert werden Arbeiten, die das Wissen über kindgemäße Pädagogik wesentlich erweitern und bereichern bzw. die Effektivität reformpädagogischer Konzepte im Vergleich zur Regelschule evaluieren.
Gestern wurden im Unterrichtsministerium die drei Wissenschaftspreise für kindgemäße Pädagogik vergeben und von BM Claudia Schmied überreicht. Was mich natürlich besonders gefreut hat: Der 1. Preis ging an Dr. Christian Bertsch, einen aus Rankweil stammenden Lehrer. Er unterrichtet in der Rahlgasse und hat eine Dissertation zum Thema „Forschend-begründendes Lernen im naturwissenschaftlichen Unterricht geschrieben“. Das ist ja – wie wir spätestens seit PISA wissen – ein Bereich, in dem wir in Österreich sehr viel Nachholbedarf haben, weil gerade im naturwissenschaftlichen Unterricht (zu) viel auf die Vermittlung von reproduzierbarem Faktenwissen geschaut wird.
Herzliche Gratulation!
Honsik-Prozess Rege für morgen ganz bescheiden einen Eintrag über den Honsik-Prozess und das Bemühen der Grünen, Honsiks Verteidiger Dr. Schaller (vorgeblich „aus Altersgründen“) vom Verfahren auszuschließen an.
Mir scheint nämlich, dass dieser Prozess mittlerweile absurde Züge annimmt, wenn ich z.B. gerade lese, dass mittlerweile auch der Verteidiger Honsiks, Dr. Schaller, mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe, da er – faktengemäß! – referierte, es habe bereits unmittelbar nach dem Krieg „anständige“ (über die Faktenlage diesbezüglich lässt sich streiten!) Leute gegeben, die die Existenz von Gaskammern in Zweifel gezogen hätten. Dr. Schaller hat sich somit angeblich des „Vergehens“ schuldig gemacht, auf Leute hingewiesen zu haben, die im Jahr 1945 die Existenz von Gaskammern in Frage stellten…
Ich frage mich besorgt:
– Ist in Österreich das Recht auf Wiedergabe von (historischen) Fakten und vor allem auf Dummheit (dieses wurde ja auch von Dr. Walser schon ausgiebig und medienwirksam genutzt, indem er „Holocaustleugner im Zentrum der Macht“ halluziniert hat) nun endgültig außer Kraft gesetzt??
– Hat die österr. Justiz wirklich nichts besseres zu tun, als sich jetzt auch noch mit diesen banalen, faktengestützten Schaller-Aussagen zu beschäftigen?
– Sollte sich die (gelegentlich hysterisch-übereifrige) Justiz nicht sinnvoller mit tatsächlichen Vergehen, wie denen des Abgeordneten Dr. Walser gegenüber Dr. Graf (Verleumdung, üble Nachrede, Kreditschädigung, Ehrverletzung, Herabwürdigung etc.) beschäftigen…?
p.s.: Um zu erwartenden böswilligen Verdächtigungen zuvor zu kommen: Meine klare und unmißverständliche Haltung zu EINDEUTIGEN Holocaustleugnern (wie z.B. Horst Mahler) habe ich in diesem Blog nicht nur einmal kund getan!
Sehr geehrter Herr Walser!
Gehen Sie einfach Ihre Notdurft verrichten!
Sie haben keinerlei Interesse an Schülern noch an Lehrern!
Bitte sparen Sie sich Ihren bildungspolitischen Auswurf, sowohl Schüler als auch wirkliche Lehrer können auf Ihre Meinung verzichten!
MfG
und auf ihre erst recht..
? Dr. Walser-Kritik ist hier immer gerne willkommen, nur was Sie hier posten hat mit ernsthafter Kritik nichts zu tun.
Ich frage mich auch: Was ist an Ihnen eigentlich „echt links“, ausser, dass Ihre rechte Hirnhälfte nicht richtig funktionstüchtig zu sein scheint…