ZentralmaturaEs passiert ja nicht jeden Tag, dass Ministerien etwaige Fehler eingestehen und daraus auch noch die richtigen Konsequenzen ziehen. Aber, gute Nachricht, im Fall der Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) und den widersprüchlichen Angaben auf der ministeriumseigenen Website zum Mindestumfang der Arbeit ist es passiert.

Ich habe im Jänner nach einem Hilferuf eines Schülers eine Parlamentarische Anfrage gestellt, um Ministerin Heinisch-Hosek auf die Missstände aufmerksam zu machen und um eine Lösung im Sinne der SchülerInnen anzuregen. Jetzt kam die Antwort der Ministerin: Wie die Arbeit nun konkret auf den erforderlichen Umfang hin bewertet wird, bleibt den LehrerInnen überlassen: „Auch Unter- und Überschreitungen bilden kein ‚K.O. – Kriterium’. Die Verantwortung für die Beurteilung der Arbeit (inkl. Präsentation und Diskussion) liegt bei der betreuenden Lehrkraft.“

Dass auf der Informationsseite des Ministeriums unzureichende bzw. widersprüchliche Vorgaben gemacht wurden, bedauert das Ministerium: „Die auf der Seite publizierten bzw. publiziert gewesenen inkongruenten Informationen zu Fußnoten werden ausdrücklich bedauert.“ Und: „Das bedeutet, dass für den kommenden Maturatermin unter Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensverhältnisses die für die Schülerin bzw. den Schüler günstigere Lösung zu wählen sein wird.“ Gut so!

Für die kommenden Jahre empfehle ich den Verantwortlichen im Bildungsministerium allerdings dringend folgende Revisionen:

  • eine deutliche Vereinfachung der formalen Vorgaben und damit auch eine Angleichung an die gängige universitäre Praxis (welche/r Universitätslehrende käme auf die Idee, die Anzahl der Fußnotenzeichen zu erheben und dann auch noch zu differenzieren, welche in den Umfang der Arbeit eingerechnet werden und welche nicht?)
  • eine Verringerung des Umfangs: An den Universitäten werden für Seminararbeiten in der Regel (zumindest in den geisteswissenschaftlichen Fächern) um die 20 Seiten verlangt (was in etwa 50.000 Zeichen entspricht). Die Schule hat die Aufgabe, SchülerInnen an die Anforderungen der Hochschulen heranzuführen, aber nicht, Arbeiten zu verlangen, die in den formalen Vorgaben über universitäre Anforderungen teilweise sogar hinausgehen.
  • Veränderung des Abgabedatums: Die Fertigstellung der Arbeiten muss nach den Semesterferien erfolgen, also in einer Zeit, wo die SchülerInnen mit dem Abschluss der 8. Klasse und mit der Vorbereitung auf die Matura voll gefordert sind. Es wäre daher zu überlegen, mit der Ausgabe der Themen und dem Abgabedatum um einige Monate nach vor zu rücken, um von den SchülerInnen Druck wegzunehmen.

Es wird nun umgehend zu evaluieren sein, wie die Resultate der Vorwissenschaftlichen Arbeit ausgefallen sind: Wie viele SchülerInnen haben die Fertigstellung der Arbeit zeitgerecht geschafft, wie viele sind gescheitert, worin lagen etwaige Probleme und welche Schlüsse sind daraus zu ziehen? Hier gilt: Auf Lehrende aus der Praxis und auf SchülerInnen hören und deren Rückmeldungen ernst nehmen. Bitte, danke!

Für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“