4. März 2016

Schule: Was machen die Südtiroler besser?

2016-03-04T11:30:09+01:0004.03.16, 11:15 |Kategorien: Bildung|Tags: , |

Südtirol_SchuleEs ist erstaunlich: Das Südtiroler Schulsystem liefert bei internationalen Testungen deutlich bessere Resultate als beispielsweise Nordtirol oder Vorarlberg. Wir Grüne sehen uns die Schulen und das Bildungssystem in Südtirol in den nächsten Tagen daher vor Ort genauer an. Ich werde auf diesem Blog über unsere Erkenntnisse berichten.

Einige Fakten gibt es aber schon vorneweg:

Der Kindergarten ist in Südtirol in das Schulsystem integriert, es ist freiwillig und kostenpflichtig. Der Bildungsauftrag erstreckt sich von drei bis 18 Jahren, und es besteht eine zehnjährige Schulpflicht.

Die Grundschule (unsere Volksschule) dauert fünf Jahre, die Mittelschule drei Jahre. Die Kinder werden in dieser Zeit nicht getrennt: Die Gemeinsame Schule ist in diesen acht Jahren eine Selbstverständlichkeit. Seit 1962 sind Grund- und Mittelschulen als Gemeinsame Schule aller 6- bis 15-Jährigen organisiert.

Nach diesen acht Jahren gliedert sich das Schulsystem in die Oberschule (mit Zentralmatura), die Fachschule und die Berufsschule.

Seit 1977 werden Kinder mit besonderen Bedürfnissen in den Grund- und Mittelschulen im Klassenverbund inklusiv unterrichtet, egal wie schwer ihre Behinderung ist. Seit 1998 gibt es eine universitäre Lehrerausbildung.

In der fünfjährigen Grundschule sind 25 Wochenstunden Unterricht vorgesehen, von der zweiten bis zur fünften Klasse 27 Wochenstunden (bei uns sind es 20 bis maximal 25 Stunden). Der Unterricht erfolgt im Team-Teaching. Seit 1990 stellt man drei Lehrpersonen für zwei Klassen zur Verfügung (was der italienische Staat in den letzten Jahren wieder etwas reduzierte). Der Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund liegt in der Grundschule in der deutschen Schule bei 5,2 Prozent, in der italienischen Schule bei 20 Prozent.

Die Mittelschule dauert drei Jahre im FachlehrerInnenprinzip mit 29 Wochenstunden. Es gibt keine Leistungsklassen und -gruppen.

Der Personalschlüssel für Grund- und Mittelschulen liegt in Südtirol im Verhältnis 1:8, in Österreich kommen im Schnitt 14,5 SchülerInnen auf eine Lehrperson, an unseren Mittelschulen zehn.

Allein diese Fakten erklären schon einiges.

29. Februar 2016

Schallende Ohrfeigen für Parteiproporz in der Schule

2016-02-29T11:53:50+01:0029.02.16, 11:53 |Kategorien: Bildung|Tags: |

DenkerEine schallende Ohrfeige verpasste das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sowohl dem Bundespräsidenten für eine sachlich nicht gerechtfertigte Personalentscheidung als auch der Unterrichtsministerin, weil sie das murrend aber doch zur Kenntnis genommen hatte.

Die jahrelange Demütigung einer besser qualifizierten Frau für eine Leitungsfunktion könnte nun ein Ende haben. Doch der Reihe nach.

Anfang 2010 hat sich Mag.a Ingrid Köck um die Leitung des Gymnasiums Mürzzuschlag beworben. Ihr Mitbewerber war der Sport- und Geografielehrer Heimo Hirschmann. Nach einem Assessment-Verfahren und Hearing entschied sich der damalige Landesschulinspektor für Frau Köck.

Im parteipolitisch besetzten Kollegium des Landesschulrats war man auf Vorschlag des damaligen Präsidenten Wolfgang Erlitz (SPÖ) anderer Meinung und setzte den ÖAAB-Mann Hirschmann an die erste Stelle. Der „rote“ Präsident hat gute Gründe: Das Gymnasium Mürzzuschlag „gehört“ nach der schwarz-roten Proporzlogik der ÖVP, Köck aber ist parteilos.

Das folgende Verfahren war bemerkenswert, denn der Akt war schon nach einiger Zeit unvollständig. Beispielsweise wurde das für Köck positive Gutachten des Landesschulinspektors  – von wem auch immer – entnommen und war nicht mehr auffindbar.

Ingrid Köck ist eine mutige Frau. Sie wollte das alles nicht hinnehmen und wandte sich an die Gleichbehandlungskommission des Bundes. Dort war man entsetzt und stellte im September 2012 eine klare Diskriminierung fest. Die Bewertung der Qualifikationen sei „grob unsachlich“, Ingrid Köck sei zu bestellen. Ministerin Heinisch-Hosek ließ sich (vorerst) überzeugen, dem Bundespräsidenten aber war das egal. Hirschman sei der bestqualifizierte Kandidat, im Ministerium gab man nach und sprach von „zwei vertretbaren Rechtsmeinungen“. Mit Wirkung vom 1. Februar 2015 wurde Hirschmann zum Direktor ernannt.

Letzte Woche hat das Bundesverwaltungsgericht anders entschieden (Köck_Mürzzuschlag_VwGH_25.2.2016): „Der Beschwerde wird stattgegeben … und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde zurückverwiesen.“ Das Gericht spricht von einem eindeutigen „Eignungsvorsprung der Beschwerdeführerin“.

Zusammengefasst begründet das BVwG seinen Beschluss damit, dass die Behörde das ihr zustehende Ermessen nicht im Sinne des Gesetzes ausgeübt hat. Besonders hat das BVwG dabei die zahlreichen einschlägigen Kompetenzen von Mag.a Köck hervorgehoben, insbesondere ihre Tätigkeit als Administratorin. Gleichzeitig hat das Gericht die Mag. Hirschmann zugesprochenen Kompetenzen, insbesondere im Hinblick auf dessen außerschulische Tätigkeiten sowie in der Interessenvertretung, relativiert.

Die Behörde muss der Rechtsanschauung des BVwG folgen bzw. ist an die rechtliche Beurteilung gebunden. Im Ergebnis müsste die Behörde dann Mag.a Köck in einem neuerlichen Ernennungsvorschlag an die erste Stelle reihen.

Köck hatte Glück, weil sie mit dem bekannten Verfassungsrechtler Heinz Mayer einen in solchen Fällen erprobten juristischen Beistand hatte. Doch dieses Glück hat nicht jeder. Der Kampf gegen den Parteiproporz muss auf politischer Ebene gewonnen werde. Der Fall wird uns noch einige Zeit beschäftigen!

25. Februar 2016

Schulautonomie und LehrerInnendienstrecht im Parlament

2016-02-25T15:54:06+01:0025.02.16, 15:52 |Kategorien: Bildung, Nationalrat|Tags: |

 

Die NEOS haben in der letzten Nationalratssitzung eine Diskussion über die weitere Entwicklung des Dienstrechts für Lehrerinnen und Lehrer begonnen. Gut so!

Weniger gut: Die NEOS fordern die Abschaffung des LehrerInnendienstrechts und die Ersetzung durch einen Rahmenkollektivvertrag. Das bedeutet in letzter Konsequenz einen ersten Schritt zur Privatisierung des Schulwesens und eine unsichere Stellung und große Abhängigkeit der PädagogInnen.

Unsere Vorschläge gehen in eine andere Richtung. Wir wollen das Dienstrecht modernisieren und haben das schon vor Jahren präzisiert. In Kurzform habe ich den Antrag gestern nochmals eingebracht (Dienstrecht_Entschließungsantrag):

  • Rahmenjahresarbeitszeitmodell mit Unterrichts-, Vor- und Nachbereitung und sonstige Tätigkeiten (Beratung, Projektbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Anwesenheit, Sprechstunden, Konferenzen etc.)
  • Flexible Zeitabrechnung ermöglicht einen schulautonom gestalteten schülerInnengerechten Tagesablauf
  • durchgehendes Qualitätsmanagement und verpflichtende Personalentwicklung (in Verantwortung der Schulleitung)
  • Gleichwertige tertiäre Ausbildung und gleiche Gehaltsstruktur für alle LehrerInnen (inklusive ElementarpädagogInnen)
  • Einbeziehung der ElementarpädagogInnen und anderer pädagogischer Berufe ins LehrerInnendienstrecht

Wen unsere Vorstellungen genauer interessieren: „Lehrerdienstrecht: Grüner Alternativvorschlag!

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

Hier erfahren sie mehr…

Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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