Schluss mit lustig, Herr Deimek!

Ich habe am 14. Jänner eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Steyr geschickt, mit dem Ersuchen zu überprüfen, ob sich der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Gerhard Deimek „insbesondere dadurch der Verhetzung strafbar gemacht hat, als er im Sinne des § 283 Abs 4 StGB schriftliches Material, das Hass gegen Muslime befürwortet, in einem Medium in gutheißender oder rechtfertigender Weise