Bei unseren Regierungsvertretern gibt es keinen Genierer, wenn es um Posten und Pöstchen geht. Da wird in schlechter alter Proporzmanier aufgeteilt, was immer es im staatlichen und staatsnahen Bereich zu vergeben gibt. Letztes Beispiel: Im „Standard“ fordert die ÖVP ganz unverhohlen für Willi Molterer den EU-Kommissar – ganz egal offensichtlich, welches Ressort für einen österreichischen Vertreter vorgesehen sein wird und welche Qualifikation es dafür braucht: „Da kann man sich kaum einen Besseren für verschiedenste Ressorts auf der europäischen Ebene vorstellen.“
Gemach, gemach, liebe Postenverteiler. Warten wir zuerst einmal ab, welches Ressort für einen österreichischen Vertreter – oder eine Vertreterin – vorgesehen ist und diskutieren wir die Sache dann inhaltlich. Und vor allem: Lassen wir profilierten Persönlichkeiten eine Chance zu einer Bewerbung und überlegen uns einen Vorschlag, den unsere EU-Abgeordnete Ulrike Lunacek im März gemacht hat. Demnach soll die Bundesregierung aus einer Reihe von BewerberInnen einen Dreiervorschlag machen. In einem öffentlich durchgeführten Hearing im Parlament kann dann die Entscheidung fallen. Das wäre für die Öffentlichkeit nachvollziehbar.
Lunacek argumentierte damals übrigens mit dem Artikel 23 der Verfassung. Darin heißt es, die Regierung habe bei der Kommissarsnominierung „das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen“.
Was noch für diesen Vorschlag spricht: Auch das EU-Parlament führt Hearings durch, bevor es die Kandidaten für die EU-Kommission bestätigt. So eine Vorgangsweise würde das Ansehen der Politik insgesamt wieder etwas heben.
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