Peter Westenthaler ist rechtskräftig wegen falscher Zeugenaussage verurteilt worden.

Er selbst kommentiert eine rechtskräftige Verurteilung konsequenterweise so: Der Rücktritt ist für ihn schon allein aus Parteiräson notwendig, weil es „für eine Partei nicht erfreulich ist, einen verurteilten Abgeordneten in ihren Reihen zu haben“ – so Westenthaler wörtlich. Wohl könne man einen frei gewählten Abgeordneten nicht zum Rücktritt zwingen, für die Partei wäre es aber besser, „wenn er sich zu diesem Schritt entschließen könnte“.

Na ja, ein bisschen manipuliert habe ich die Sache: Die Aussagen Westenthalers beziehen sich aber nicht auf ihn, sondern auf seinen ehemaligen Parteifreund Walter Meischberger. Und sie sind somit zehn Jahre alt (Februar 1999). Westenthaler ist übrigens BZÖ-Sicherheitssprecher!

Die Überschrift der Zeitungen kann also nur lauten: „Peter Westenthaler tritt zurück!“