8. Oktober 2009

NS-Unrechtsgesetze werden aufgehoben

2009-10-08T15:18:00+02:0008.10.09, 15:18 |Kategorien: Nationalrat|

64 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieg kehrt auch in Österreich juristische Normalität ein. Das „Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz“ hat gestern den Justizausschuss passiert. Was bedeutet das? Die Republik nimmt endlich ihre Verantwortung wahr – gegenüber allen Opfern gerichtlicher Unrechtsentscheidungen und jenen, die Widerstand geleistet haben und/oder als Deserteure durch die bewusste Nichtteilnahme am Krieg den NS-Staat geschwächt, zur Beendigung des Krieges sowie zur Befreiung Österreichs beigetragen haben. Die Regelungen rehabilitieren nicht nur Deserteure, sondern erklären auch Zwangssterilisationen oder Urteile für ungültig, die gegen Schwule ergangen waren.

Zu den Deserteuren: Österreich erklarte 1945 den „Anschluss“ an das Deutsche Reich für null und nichtig. Schon Anfang November 1943 wurde das auch in der „Moskauer Deklaration“ so festgehalten und war somit international anerkannt. In diesem Dokument forderten die späteren Siegermächte die ÖsterreicherInnen auch zum Widerstand und zur Desertion auf. Wer aus der Wehrmacht desertierte, handelte somit im Sinn eines freien Österreich. Und um mit einem Unsinn aufzuräumen: Im Umkehrschluss heißt das natürlich nicht, dass man Wehrmachtssoldaten pauschal verurteilen kann, sie handelten schließlich unter Zwang.

Übrigens: Besser als im „Presse“-Leitartikel von Rainer Nowak kann man dieses Gesetz nicht kommentieren: „Aufgehobene NS-Gesetze, österreichische Patrioten“.

3. Oktober 2009

Schwarzes Machterhaltungskartell

2009-10-03T19:12:00+02:0003.10.09, 19:12 |Kategorien: Nationalrat|

Die ÖVP hat christlich-soziale Wurzeln und wollte unsere Gesellschaft in Richtung Moderne verändern. Das war einmal. Seit der bleiernen Schüssel-Zeit sind die Schwarzen zu einem reinen Machterhaltungskartell ohne jeden gesellschaftspolitischen Veränderungsanspruch heruntergesunken. Augenfällig geworden ist das, als Wolfgang Schüssel allen Ernstes den Ex-Blauen und Ex-Orangen Selbstdarsteller Karl-Heinz Grasser an die Parteispitze hieven wollte. Das konnte Andreas Khol gerade noch verhindern. Yacht-Besuche beim „Fünften Julius“ Meinl, dubiose Homepage-Förderer und allzu viele sonstige Verquickungen in undurchsichtige Affären waren zuviel für den strammen Konservativen. Jetzt werden sie froh sein, die Bundesschwarzen: Nachdem der Lack des Strahlemann-Finanzministers angesichts bescheidener Ergebnisse trotz des riesigen PR-Aufwandes schon seit Jahren bröckelt, wird in der BUWOG-Affäre das Freunderl-System immer sichtbarer und bestätigt das, was der Rechnungshof schon seit Jahren anprangert: So sei beim Verkauf der BUWOG als Ganzes ein Quadratmeterpreis erzielt worden, der nur halb so hoch war wie bei früheren Verkäufen von BUWOG-Wohnungen an Mieter, nämlich 600 Euro statt fast 1.200 Euro.

Zweitens habe der Bund nach dem erfolgten Verkauf auf seine Einweisungsrechte für 5.500 bestausgestattete Wohnungen verzichtet, obwohl diese viel wert gewesen seien. Der RH geht von einem möglichen Nettomehrerlös von 200 Millionen Euro allein für diese Wohnungen aus. Unter Grasser wurde das Vermögen der Republik regelrecht verschleudert!

Und auch sonst tun die schwarzen Moral-Apostel derzeit gut daran, still zu sein, denn auch die Affäre Strasser ist noch lange nicht ausgestanden. Gegen den Ex-Innenminister lag eine Anzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch vor. Der Staatsanwalt aber hat die 150-Seiten-Anzeige – nach seinen Worten – „übersehen“. Das ist schwer nachvollziehbar, denn der „Falter“-Journalist, der die E-Mails an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte, hat wiederholt nach den Ermittlungen in der Causa Strasser gefragt. Geschehen ist allerdings nichts. Der ORF titelt: „`Übersehene´ Anzeige gegen Strasser immer fragwürdiger“. Die Allmacht der ÖVP tut dem Land nicht gut!

24. September 2009

Braucht es die parlamentarische Immunität?

2009-09-24T09:31:00+02:0024.09.09, 9:31 |Kategorien: Nationalrat|

Ich habe gestern am späten Abend als einziger Abgeordneter gegen die Auslieferung unseres Abgeordneten Karl Öllinger gestimmt. Das kommt nicht gut an, ich weiß. Leichter ist es derzeit, gegen das angebliche „Privileg“ der Immunität zu wettern. Kurz meine Gründe.

Hintergrund ist der absurde Vorwurf der FPÖ, Öllinger habe Freiheitliche über Beamte des Innenministeriums „bespitzeln“ lassen. Ehrenwert, dass Karl seine Unschuld beweisen möchte und selbst für die Auslieferung ist. Die anderen Mitglieder unseres Klubs haben daher ebenfalls dafür gestimmt.

Ich habe grundsätzliche Bedenken angemeldet. Das Immunitätsgesetz schützt Parlamentarier in Fällen, die „in Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit“ stehen. Das ist gut so, denn die Aufgabe von Abgeordneten ist es unter anderem, Missstände aufzudecken, Kontrolle auszuüben, Aufklärungsarbeit zu leisten. Sie geraten dabei häufig in Konflikt mit mächtigen Lobbys, Parteien oder Verbänden. Durch eine Vielzahl auch chancenloser Klagen könnten diese die Arbeit von Abgeordnete blockieren.

Versucht wird das schon jetzt. Man denke etwa an die Klagsflut, mit der derzeit der 3. Nationalratspräsident Martin Graf versucht, seine Kritiker mundtot zu machen. Übrigens ist es der FPÖ in diesem konkreten Fall gelungen, den Fokus von der Ursache abzulenken. Jetzt steht plötzlich nicht der Täter (FPÖ), sondern der Aufdecker (Öllinger) im Mittelpunkt. Öllinger hat eine Firma für Datenforensik (die von einem Polizisten mit Erlaubnis seines Dienstgebers geführt wird) beauftragt, in Zusammenhang mit einem merkwürdigen Datenfluss zwischen FPÖ-Mitarbeitern und der neonazistischen Website „Alpen-Donau“ die Echtheit einer Unterschrift zu überprüfen (genauere Darstellung hier).

Natürlich soll und muss darüber diskutiert werden, wie wir das Immunitätsgesetz verbessern können. Nur ein Beispiel: Zivilrechtliche Klagen sind ja schon jetzt jederzeit möglich. So ist es schon vorgekommen, dass große Unternehmen Abgeordnete mit einer zivilrechtlichen Schadenersatzklage in extremer Höhe eingedeckt haben. Hier wäre an eine Obergrenze zu denken, weil jede Kritik eines Abgeordneten an einem großen Unternehmen – schon jetzt! – seine wirtschaftliche Existenz gefährden kann. Wer mutige Abgeordnete will, sollte nicht vorschnell die parlamentarische Immunität abschaffen!

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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