Ich werde heute die beigefügte Anfrage (< file name="Anfrage-Testamentskandal" >) in der Testamentsaffäre einbringen. Im Kern möchte ich wissen, warum die Staatsanwaltschaft Steyr, die laut Generalprokuratur für die Ermittlungen gegen die Richterin Kornelia Ratz zuständig ist, den Akt erst Anfang März 2010 erhalten hat, einen Monat nach öffentlichem Bekanntwerden der ersten Vorwürfe. Zudem muss beachtet werden, dass die Behörden von diesem Verdacht durch die Aussagen der Untersuchungshäftlinge ja sogar zumindest einen weiteren Monat früher Bescheid wussten.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist genau diese Untersuchungshaft: Hier scheint es bei einfachen Gerichtsbediensteten und der Vizepräsidentin des Landesgerichts andere Maßstäbe zu geben. Deshalb möchte ich von der Justizministerin wissen, welche Gründe für die Verhängung der Untersuchungshaft bei den einfachen Gerichtsbediensteten vorlagen und ob im Falle Kornelia Ratz durch das lange Abwarten bis zum Tätigwerden der Staatsanwaltschaft die Möglichkeiten von Beweisvernichtungen, -verfälschungen bzw. Verdunkelungen nicht gestiegen ist.

Man darf auf die Antworten gespannt sein. Die Ministerin muss spätestens in zwei Monaten antworten.

In den heutigen „Vorarlberger Nachrichten“ werden weitere brisante Details bekannt. Es wird geschildert, wie Richterin Ratz dem Bruder eines Testamentsfälschers gedroht haben soll: „Am 14. 12. 2009 hat sie mich im Büro angerufen und mich energisch aufgefordert, das Geld an sie zurückzubezahlen; ich wisse ganz genau, warum. Wenn ich ihr nicht innerhalb von zehn Minuten Bescheid gäbe, würde sie den Vorstand informieren. Außerdem sei sie noch im Besitz des Unterschriftenprobenblattes des T. S., das ich ihr übergeben habe. Das melde sie dem Vorstand, und dann sei ich meinen Job los.“

Das scheinen inzwischen auch Vorarlberger Richter und Anwälte kritisch zu sehen. Sie wollen in der Zeitung zwar nicht namentlich genannt werden, die Verknüpfung mit dem Dienstort eines Angeklagten sehen sie aber kritisch: „Sie droht in dieser privaten Angelegenheit ja mit großem Übel, Arbeitsplatzverlust. Und der Verlust der wirtschaftlichen Existenz lauert da im Hintergrund.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.