Die christlichsoziale Innenministerin schert sich einen Deut um die Kritik an ihren Plänen für ein neues Fremdenrecht. Ach Gott Maria! Verfassungsexperten wie Bernd Christian Funk schütteln aus „verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen“ Gründen nur noch den Kopf über das beschleunigte Abschiebeverfahren. Fekter will Asylwerber schon abschieben, wenn lediglich eine Anklage gegen sie erhoben wird – also noch bevor ein Gericht feststellt, ob sie schuldig oder unschuldig und daher unbescholten sind.
Österreich soll dadurch „sicherer“ werden. Und wer schützt uns vor Politikerinnen wie Maria Fekter? Immerhin stellt der Verfassungsrechtler Heinz Mayer trocken fest, dass dies „nicht im Einklang“ mit der Genfer Flüchtlingskonvention stehe.
Das Erfreuliche: völlig ohne parteipolitischen Hintergrund formiert sich schon gegen die bestehenden Regelungen Widerstand. Ich habe bereits auf eine Initiative in Schruns hingewiesen. Dort kämpft der Bürgermeister mit vielen Menschen darum, dass Familien, die sich seit Jahren im Ort befinden und sich völlig integriert haben, nicht – wie geplant – abgeschoben werden. Betroffen wären allein in Schruns 46 Kinder. Genauere Informationen gibt es auf der Homepage der Initiative!
Dort steht der schöne Satz: „Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben, Überleben und auf bestmögliche Entwicklungschancen.“ Er stammt übrigens aus der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 6). Weit haben es die „Christlichsozialen“ gebracht!
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